
Zitat von
Alex22
Hier gehts um die Benutzung von BOS Funk, hier spielt es keine Rolle auf welchem Kanal du funkst, sobald du auf einem BOS Kanal funkst mußt du dich an die Spielregeln der PDV 810 halten.
Ähm hab ich was verpasst?
Seit wann ist die DV 810 ein Gesetz?
nirgens stehe eine Altersbeschränkung drin. Dort werden zwar mehrere Gesetze zitiert, aber die handeln meist von Geräten und ähnlichem.
Das einzige was ich gefunden hab ist diese Stelle

Zitat von
DV 810
1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die
sich aus der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle
Form je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
1.4.5 Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses richtet sich nach bundes-
und landesrechtlichen Vorschriften.
und das ist in meinen Augen zu vernachlässigen, denn die Kids nehmen ja nicht am gesamten Sprechfunk teil, sondern sind auf einem separaten Kanal untergebracht.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!