
Zitat von
Borsti
So weit ist es nicht hergeholt. Dient diese Anweisung dem Zwecke der Kontrolle der Verkehrssicherheit und -tüchtigkeit, dann ist mit der Weigerung dieser Tatbestand erfüllt.
Warum?
ich muß nichts tun womit ich mich selbst belaste ...
Die Polizei kann dir auch nicht, machen sie mal den Alkotest bzw wenn du sagst ne mach ich nichts, können haben die auch keine Handhabe
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.