Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?
Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?
Ähm, also - es darf im RD gestreikt werden!
Die rettungsdienstliche Grundversorgung ist dabei zu gewähleisten wie sie im Sicherstellungauftrag beschrieben ist, d. h. eine Rw die bestreikt wird hat ihren Dienstbetrieb so weiterzuführen wie es z. B. Sontags der Fall ist. Die Krankenbeförderung kann eingestellt werden da hier kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ob ein Krankentransport durch den RD durchgeführt wird kann, dann im Einzelfall, der Disponent entscheiden. Dieses wir dann meistens durch eine kurzzeitige Verfahrens-/Dienstanweisung für die RLst geregelt.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Privater Anbieter ;-)
die Dispos werden dann Wahrscheinlich RDV rausläuten, wenn die es zu lassen.
das Beste währe wenn alle Transporte gemacht werden, aber nicht in das System zum Abrechnen eingegeben, dann hat der Verein schlecht Karten wenn der Nachweis fehlt .
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.
Gruß Carsten
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Ich kann Dich ja irgendwie verstehen, aber dann dürfte ja niemand streiken der in irgendeiner Weise Dienstleistungen anbietet.
Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!
Und RD/KBF ist in meinen Augen nichts anderes als Krankenhauspersonal nur auf mobiler Basis.
Gruß Carsten
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Hallo Carsten
gugge mol do http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tvg/01.htm
hoffe geholfen zu haben
Gruß Michael
PS: Arbeite in einer Klinik
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
...was willst Du mir damit jetzt sagen???
Gruß Carsten
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Wo haben denn FW und Pol ein Streikrecht? Das unterscheidet ja gerade den Beamten vom Angestellten (vgl. Art. 33 GG!).
"Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei es sich allerdings um einen mitwirkungsbedürften Verwaltungsakt jeweils handelt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Beispielsweise werden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, seit Jahren erst mit Verzögerung durch den Gesetzgeber in die Besoldungsgesetze eingearbeitet."
Schau mal hier => http://www.die-beamtenversorgung.de/....php?loadid=19
Da werden auch entsprechende rechtliche Grundlagen genannt.
Da scheinen sich die Gelehrten zu streiten und sich die Gesetzte gegenseitig auszuhebeln.
Gruß Carsten
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber....
wenn ich dem Arbeitgeber Kosten verursache (Benzin, Verschleiß, ....), dann MUSS ich auch die Aufträge dokumentieren! Anders würde es sich mE. verhalten, wenn ich die Transports nicht durchführe.
Mal davon abgesehen, dass eine Dokumentationspflicht besteht! Und die erfolgt idR. auf dem Fzg in Papierform! Ob diese Papiere nun heute oder in 14 Tagen in den Rechner übertragen werden dürfte egal sein - dann muss ich sie halt eingeben wenn der Streik zu Ende ist. Also nichts gewonnen außer eine Menge Arbeit nach dem Streik!
Was nutze eigentlich ein Streik, wenn nur ein Unternehmen mitmacht? NIX! Denn die anderen (Die genauso privaten Organisationen wie das DRK: ASB, JUH, MHD, "Taxi Müller") werden sich über die zusätzliche Aufträge (und somit Gelder!) der Leitstelle freuen! Wenn man natürlich nur das DRK treffen will, so sollte der gesamte Betrieb die Arbeit einstellen, also die kompletten RTW, KTW, BFD, Esssen auf Rädern, Verwaltung.
Allerdings NUR nach zeitlich genügend großem Vorlauf, damit die Rettungsleitstelle, den Ersatzplan zur Sicherstellung erstellen kann! - was allerdings das Risiko birgt, dass das DRK "mal eben die SEG aktiviert", damit die Fahren...
Die Bereiche Rettung und Krankentransport, also alles was vom Arzt verordnet wird, dürfen nicht beeinträchtigt werden!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
toll, und der RD kommt dann in die Zeitung UND vor den Richter!
wer soll denn vorn richter kommen. der "RD" ?? wer ist das
edit: mag vllt. sein, wenn vorher ein dauerauftrag gestartet wurden ist ka. aber wenn jmd. nen ktw anfordert und keiner steht zur verfügung wäre das quatsch
...ist auch mit Dauerauftrag Quatsch - Krankenbeförderung fällt nicht unter den Sicherstellungsauftrag.
Gruß Carsten
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