toll, und der RD kommt dann in die Zeitung UND vor den Richter!
wer soll denn vorn richter kommen. der "RD" ?? wer ist das
edit: mag vllt. sein, wenn vorher ein dauerauftrag gestartet wurden ist ka. aber wenn jmd. nen ktw anfordert und keiner steht zur verfügung wäre das quatsch
...ist auch mit Dauerauftrag Quatsch - Krankenbeförderung fällt nicht unter den Sicherstellungsauftrag.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
ne ich denke in eine andere richtung: vertragsabschluss, dienstleistung mit auftrag, kaufvertrag.... und son kram ;)
Nee, ich denke da eher an Unterlassene Hilfeleistung.
Der (qualifizierter) Krankentransport ist ja eine Aufgabe des Rettungsdienstes.
...greift da nicht, weil disponibler Einsatz - keine Indikation für 323c StGB - sonst wäre es ja RD und der Transport würde unter die Hilfsfristenregelung fallen.
Gruß Carsten
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