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Thema: Streik im Rettungsdienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    toll, und der RD kommt dann in die Zeitung UND vor den Richter!

  2. #2
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    wer soll denn vorn richter kommen. der "RD" ?? wer ist das


    edit: mag vllt. sein, wenn vorher ein dauerauftrag gestartet wurden ist ka. aber wenn jmd. nen ktw anfordert und keiner steht zur verfügung wäre das quatsch

  3. #3
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    ...ist auch mit Dauerauftrag Quatsch - Krankenbeförderung fällt nicht unter den Sicherstellungsauftrag.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    ne ich denke in eine andere richtung: vertragsabschluss, dienstleistung mit auftrag, kaufvertrag.... und son kram ;)

  5. #5
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    Nee, ich denke da eher an Unterlassene Hilfeleistung.
    Der (qualifizierter) Krankentransport ist ja eine Aufgabe des Rettungsdienstes.

  6. #6
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    ...greift da nicht, weil disponibler Einsatz - keine Indikation für 323c StGB - sonst wäre es ja RD und der Transport würde unter die Hilfsfristenregelung fallen.
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    § 1 Rettungsdienstgesetz Baden Württemberg
    Aufgabe des Rettungsdienstes

    (1) Aufgabe des Rettungsdienstes ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten.

    (2) Gegenstand der Notfallrettung ist es, [...]

    (3) Gegenstand des Krankentransportes ist es, anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Nicht zum Krankentransport gehört die Beförderung von kranken Personen, die, in der Regel nach ärztlicher Beurteilung, während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten).
    Und damit ist der qualifizierte Krankentransport eine Aufgabe des Rettungsdienstes!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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