Ergebnis 1 bis 15 von 32

Thema: Streik im Rettungsdienst

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
    Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  2. #2
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
    Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.
    ...die darunter nur leiden muss und den Sinn eventuell nicht versteht

    wenn nicht abgerechnet wird kommt kein Geld rein , aber die Lohnkosten laufen weiter, und die Patienten müssten nicht darunter leiden

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Ich kann Dich ja irgendwie verstehen, aber dann dürfte ja niemand streiken der in irgendeiner Weise Dienstleistungen anbietet.

    Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!

    Und RD/KBF ist in meinen Augen nichts anderes als Krankenhauspersonal nur auf mobiler Basis.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  4. #4
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Hallo Carsten

    gugge mol do http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tvg/01.htm

    hoffe geholfen zu haben

    Gruß Michael

    PS: Arbeite in einer Klinik
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...was willst Du mir damit jetzt sagen???
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  6. #6
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    ...was willst Du mir damit jetzt sagen???
    Entschuldigung Carsten (tief niederknie)

    war für die Rundumblinkleuchte

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    172
    Also bei unserem Streik (Telekom:-) ) war es so, das grundsätzlich ersteinmal alle Arbeitnehmer gestreikt haben.

    Dann haben Arbeitgeber und Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung für Fälle abgeschlossen, in denen potentiell Gesundheit oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden (Notrufanschlüsse, Krankenhäuser, Feuerwehr etc.)

    Daraufhin hat die Gewerkschaft Mitarbeiter benannt (Teilweise auch im Einzelfall), die zum Notdienst herangezogen wurden.

    Anders ist es bei Beamten, die haben kein Streikrecht (Deshalb streiken bei der Polizei ja auch nur die Angestellten...) können aber sehr wohl Dienst nach Vorschrift machen.

    Da Du aber offenbar Arbeitnehmer bist, hast Du auch volles Streikrecht und musst erst arbeiten gehen, wenn Dich die Gewerkschaft zum Notdienst bestimmt. Heranziehung durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig!

    Dies ist keine Rechtsauskunft, nur ein selbsterlebtes Praxisbeispiel...

    Gruß PelBB


    PS: Bei der ganzen Sache sollte man aber nicht vergessen, das man nach dem Streik ja wieder da arbeiten möchte, deshalb ist m.E. maßvolles Handeln angebracht!

  8. #8
    Registriert seit
    13.03.2002
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!
    Wo haben denn FW und Pol ein Streikrecht? Das unterscheidet ja gerade den Beamten vom Angestellten (vgl. Art. 33 GG!).

    "Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei es sich allerdings um einen mitwirkungsbedürften Verwaltungsakt jeweils handelt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Beispielsweise werden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, seit Jahren erst mit Verzögerung durch den Gesetzgeber in die Besoldungsgesetze eingearbeitet."

  9. #9
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Schau mal hier => http://www.die-beamtenversorgung.de/....php?loadid=19

    Da werden auch entsprechende rechtliche Grundlagen genannt.

    Da scheinen sich die Gelehrten zu streiten und sich die Gesetzte gegenseitig auszuhebeln.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  10. #10
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Oh wie peinlich wäre es, wenn das DRK streikt, die Leitstelle aufgrund langen
    Vorlaufes "privaten Ersatz" beschaffen konnte, dieser auf Dauer sogar günstiger
    ist (die werden ja mit Leitstelle bzw. Verwaltung reden) und das DRK dann nach
    dem Streik keine Aufträge mehr bekommt, weil sie zu teuer sind ... wäre dann ein
    ziemliches Eigentor gewesen ..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  11. #11
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Oh wie peinlich wäre es, wenn das DRK streikt, die Leitstelle aufgrund langen
    Vorlaufes "privaten Ersatz" beschaffen konnte, dieser auf Dauer sogar günstiger
    ist (die werden ja mit Leitstelle bzw. Verwaltung reden) und das DRK dann nach
    dem Streik keine Aufträge mehr bekommt, weil sie zu teuer sind ... wäre dann ein
    ziemliches Eigentor gewesen ..
    DRK <=> "privaten Ersatz" ???

    ...da ist mir doch glatt entgangen dass das DRK zu einer Behörde konvertiert ist.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  12. #12
    Registriert seit
    04.12.2007
    Beiträge
    172
    Klar kann es so kommen... aber ist das der richtige Weg?

    Muß es immer jemanden geben, der es irgendwie billiger macht? Ich meine, klar, bei den gigantischen Löhnen, die da im Rettungsdienst bezahlt werden, kann man schon mal ein bissen auf was verzichten...

    Irgendwann denken die Deutschen bestimmt mal einen Schritt weiter... aber ich befürchte frühestens, wenn man nur mit drei Jobs und 12 Stunden Arbeit an 7 Tagen die Woche genug verdient, um die Miete zu bezahlen...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •