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Thema: Für alle die Angst vor Nadeln haben...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Lass das lieber sein! Bei meinem HA ist die Sprechstundenhilfe (die nennt sich selber so!) sehr nervös geworden, als ich das angeboten habe....
    Dann musste mal, kurz bevor se reinsticht, einfach mal so Aua sagen.
    Wenn se dich dann verstört anschaut, und sagt,: ich habe doch noch gar nicht gestochen, musst Du dann antworten: Dann haben se ja bei mir noch ein gut! Bitte schön! Ich verspreche Dir die geht kurz raus und braucht ne Pause.

    Die Blutprobe soll Alki´s, Drogenliebhaber entlarven. Hat mir unser Atemschutzbeauftragter gesteckt, und noch 1-2 Blutkrankheiten finden

  2. #2
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    Drogentests sind aber zustimmungspflichtig. Hast Du auch schön unterschrieben?

  3. #3
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    Hallo,

    Wo seht das an offizeller stelle geschrieben??????????????

    Speziell für Bayern!!



    Qellen!!!!!!!!!!!!!!!????????????????????????????? ?????????????????????????????????

  4. #4
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    Zitat Zitat von Miffw Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Wo seht das an offizeller stelle geschrieben?
    Speziell für Bayern!



    Qellen!
    Hab leider nur was von Niedersachsen gefunden...
    da aber die Grundsätze deutschlandweit sind spielt das ja keine Rolle...
    Sollte es dir nicht reichen .. es steht dir jederzeit frei, dich selbst an den bay. GUV zu wenden.
    http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=151&type=1
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
    Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    OK, wieder was gelernt. Dann steht meiner Ausmusterung dieses Jahr nix mehr im Wege.

    Aber gut zu wissen was da so dahinter steht.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Gut zu wissen! Man lernt doch nie aus.
    Rein theoretisch muss ja dann der Kommandant bei jeder Untersuchung selbst anwesend sein, weil er sich eigentlich nur so vom ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen kann.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Stand da nicht was von "Falls der Kommandant jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen Konsequenzen ziehen".
    Wenn er also davon nichts weiß, dann kann ihm auch keiner einen Strick draus drehen, denn daß er anwesend sein muss steht ja nicht da. Denke in diesem Fall schützt dann unwissenheit schon vor Strafe.
    Sollte hingegen jemand von solch einer unkorrekt durchgeführten Untersuchung berichten, dann muss der Kommandant tätig werden und ich denke mal daß er dann alle zurückliegenden Untersuchungen, die bei diesem Arzt durchgeführt wurden, bei einem anderen Arzt neu anordnen muss.
    Denke auch mal, daß eine Meldung an die GUV nötig ist, die dem Arzt dann bestimmt auch die Zulassung für solche Untersuchungen entzieht.

  8. #8
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    Wenn das so ist weiß der Arzt das ich nach der Blutentnahme nicht einsatzbereit bin... Da hauts mir immer den Kreislauf zamm... Naja ich hoffe nur das erst die Untersuchungen sind und dann die Blutentnahme!

  9. #9
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    Streng genommen mußt du eh extra zum Bluttest gehen.
    Denn es soll ja auch der Blutzucker im nüchternen Zustand festgestellt werden, daß geht aber schlecht.
    Denn wenn du das Belastungs EKG machst sollte man vorher schon frühstücken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  10. #10
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    Die Blutprobe soll Alki´s, Drogenliebhaber entlarven. Hat mir unser Atemschutzbeauftragter gesteckt, und noch 1-2 Blutkrankheiten finden[/QUOTE]


    wo ja total Sinn und Verstand bei ist meiner Meinung nach. Finde es aber Lustig hier zu lesen wieviele von den harten Feuerwehrmännern Angst vor Nadeln haben ;-).

  11. #11
    FME 29854 Gast
    Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.

    Mfg Alex

  12. #12
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    Zitat Zitat von FME 29854 Beitrag anzeigen
    Also ich habe erst vor 2 Wochern meine erste G26.3 untersuchung gehabt, und mir wurde da auch kein blut abgenommen. Vll entscheidet da jeder Arzt bzw jedes Bundesland wieder anders.

    Mfg Alex
    Tja ... nein das entscheidet nicht jeder Arzt oder Bundesland für sich selbst.
    Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
    Am besten gehst du zu deinem Arzt, machst nen wink mit nem Zunpfahl, sagst das sich die G26.2 und .3 Richtlinien geändert haben und du noch ein Blut entnommen haben möchtest.
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Somit, sei dir gesagt, deine G26.3 ist definitv NICHT gültig und du bist derzeit aus ärztlicher Sicht nicht geeignet zum Tragen von PAs.
    Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.

    Auch als Feuerwehrler muss ich nicht darüber Bescheid wissen, WELCHE Untersuchungen für welches ärztl. Attest notwendig sind. Insofern ist es die Aufgabe des Arztes, sich über die gängigen Vorschriften zu informieren. Tut er das nicht, ist das sein Probelm, aber nicht Deins.

    Du gehst ja auch nicht zum TÜV und sagst (nachdem er die Plakette geklebt hat): "Die Rückleuchte wäre aber nicht eingetragen, also gilt die Plakette nix!"

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn der Arzt sagt, dass Du die Untersuchung erfolgreich überstanden hast, und Dir einen Stempel, ein Formular oder sonstwas als Nachweis für Deine Feuerwehr gibt, dann ist auch die G26.3 gültig.
    Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
    Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...uv_x_99950.pdf

    3.2 Kommandant
    Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
    damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
    und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
    dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
    Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
    nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
    Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
    und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
    Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
    (G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
    Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
    rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
    3
    8
    GUV – X 99950
    Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
    Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
    jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
    (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
    Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
    Verantwortung gezogen werden.
    Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
    Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
    Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
    Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
    wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.


    3.3 Ermächtigter Arzt

    Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
    anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
    1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
    GUV – X 99950
    ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
    (vgl. Anhang 3) ungültig ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Vorsicht mit deinem gefährlichen Halbwissen.
    Quelle: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...uv_x_99950.pdf

    3.2 Kommandant
    Der Feuerwehrkommandant hat im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches und der
    damit verbundenen Verantwortung und Fürsorgepflicht die Aufgabe, für die Sicherheit
    und den Gesundheitsschutz der Feuerwehreinsatzkräfte zu sorgen. Er muss sicherstellen,
    dass sie bei ihren Tätigkeiten möglichst keine gesundheitlichen Schäden erleiden.
    Dazu gehört insbesondere auch, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger
    nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
    Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte” festgestellt (Erstuntersuchung)
    und in regelmäßigen Abständen überprüft (Nachuntersuchung) wird. Der
    Kommandant darf somit Atemschutzgeräteträger ohne gültige ärztliche Bescheinigung
    (G 26-3, für die Gerätegruppe 3 (Preßluftatmer)) nicht einsetzen (vgl. Kapitel „Untersuchungsumfang“).
    Er hat also dafür zu sorgen, dass alle Atemschutzgeräteträger
    rechtzeitig vor Fristablauf von einem hierzu ermächtigten Arzt untersucht werden.
    3
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    GUV – X 99950
    Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen
    Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant
    jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
    (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen
    Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur
    Verantwortung gezogen werden.
    Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche
    Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße
    Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3-
    Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt
    wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen.


    3.3 Ermächtigter Arzt

    Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen
    anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende
    1 Vgl. Anmerkung zur aktuellen Gültigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage im Kapitel „Rechtsgrundlagen“
    GUV – X 99950
    ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
    (vgl. Anhang 3) ungültig ist.

    Servus bist mir unterm schreiben zuvorgekommen.


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