Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Na, das sehe ich anders. Aber ich habe jetzt leider keine schöne Definition für "hoheitlíche Aufgaben" gefunden. Aber als Bsp: mag mein Lieblingsparagraf herhalten: Die FW genießt SoRe, wenn sie hoheitliche Aufgaben übernimmt. Für den RD - auch den der FW - gilt dies nicht - bei ihm muss höchste Eile geboten sein. Daraus erschließt sich mir, dass der Rettungsdienst an sich keine hoheitliche Aufgabe ist. Das Lenken des Rettungsdienstes allerdings schon (siehe Leitstellen)
StVO? Nicht wirklich. Nimm die Gemeindeordnungen und Brandschutzgesetze der Länder. Erstere sagen, was für Aufgaben eine Kommune hat, letztere sagen, das die örtliche FW Sache der Kommunen ist.
Gleiches Spiel kannst du mit den Entsorgungsgesetzen o.ä. machen.

Davon ab: Gesetze kann man ändern. Beispiele dafür finden sich schon in manchen heute privaten Bereichen, die früher mal als hoheitliche Aufgabe explizit staatlichen Einrichtungen zugewiesen waren...