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Thema: Bürgermeister nimmt Wehr Fahrzeug weg!

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  1. #1
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    Die ganze Geschichte klingt nicht nach einer FF, sondern vielmehr nach einer Laienspielgruppe.


    Sollen froh sein, daß nur die Feuerwehr aufgelöst wurde und nicht noch Anzeige gegen diverse Verantwortliche erstattet wurde.


    Zum Thema, daß die Kommandantin keine Zeit für die Schlüsselübergabe hatte, beim Alarm hätte sie ja dann auch nicht kommen können...

  2. #2
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    wenn es denn alles so gewesen ist: keine frage habt ihr recht.

    aber ich denke man sollte vielleicht nicht immer nu geradeaus denken sondern auch mal einen seitenblick zu lassen.

    zum ersten hört man dass der bürgermeister das fahrzeug geklaut hat und stürzt sich total auf ihn,
    und jetzt wo da evtl ein paar sachen schief gelaufen sind totale hetze auf die löschgruppe.

    was macht ihr wenn morgen rauskommt, dass der bürgermeister das nur vorschiebt und die überprüfungen alle doch gelaufen sind?! :D

  3. #3
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    Da wir alle nicht dabei waren, wäre es vielleicht sinnvoller, das Ganze zur Kenntnis zu nehmen und nicht allzu sehr auseinander zu pflücken.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Eine Frage stelle ich mir allerdings zu den Prüffristen:
    Überwacht die Wehr die Fristen alleine? Bei allen Wehren, die ich kenne, erfolgt 14 Tage nach Verpassen der "selbständig durch den Gerätewart einzuhaltenden" Prüffrist ein Anruf des Kreismitarbeiters, der die Prüfungen durchführen muss. Kommt dann kein Gerät zur FTZ erfolgt spätestens 3 Wochen danach ein Schreiben des Verantwortlichen des Ordnungsamtes, wo denn die Geräte bleiben, mit je einer Kopie an den Stadt- oder Gemeinde-(=Kommunal-)brandmeister, den Ortsbürgermeister und den Stadtbürgermeister.
    Ohne wichtigen Grund ("Wir stehen seit 8 Wochen im Hochwasser an der Elbe in Magdeburg und sind daher noch nicht da gewesen" oder so ähnlich...) steht somit spätestens nach 6 Wochen der Kommunalbrandmeister zusammen mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Kreises vor der Tür und der Hammer kreist.....
    Davon abgesehen ich, als derjenige der mit dem Gerät arbeiten soll, würde meinem Gerätewart und dem Ortsbrandstifter den A.... bis über beide Ohren aufreißen, wenn er die Prüffristen vorsätzlich überschreitet - schließlich kann er auch jemanden beauftragen, mit dem Fzg "mal eben" zur Prüfung zu fahren.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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