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Thema: Bürgermeister nimmt Wehr Fahrzeug weg!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Vom Rechtsverhältnis ist eine BF Behörde (kommunale Einrichtung) und eine FF eine kommunale Einrichtung zwischen Verein und Behörde.

    Wenn nun eine Kommune/Stadt diese über eine Landesgesetzänderung, welche übigens ohne weiteres denkbar wäre, in eine Einrichtung mit öffentlich-rechtlichem Auftrag umwandeln würde hätte die Fw den gleichen Status wie der RD und somit wäre eine Privatisierung/Teilprivatisierung realisierbar.

    Das mit der Finanzierung wäre auch nicht das große Problem, da ja der Sicherstellungsauftrag weiterhin bei der Kommune bleiben würde und auch die Fw heute hat durchaus kostenpflichtige Einsätze die über die städtische/Kreis-Gebührenordnung geregelt sind. Den Rest kann man dann z. B. über die Brandschutz-/Haftpflichtversicherungen decken lassen, ähnlich wie beim RD es die Krankenkassen machen, bleibt dann nur noch der Rest der Einsätze zu finanzieren die auf sog. höhere Gewalt gehen. Das müßten dann die Kommunen weitrhin selbst tragen, aber dafür gibt es ja die "verdeckte" Brandschutzsteuer.

    Somit wäre auch in diesem Bereich eine profitable Wirtschaftlichkeit möglich und der Landesrechnungshof und die Stadt-/Kreiskämmerer würden vermutlich stehende Ovationen dazu geben.

    In ähnlicher Weise hat sich ja auch der Bund größtenteils aus dem KatS zurückgezogen.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Vom Rechtsverhältnis ist eine BF Behörde (kommunale Einrichtung) und eine FF eine kommunale Einrichtung zwischen Verein und Behörde.
    Das die FW wirklich als Verein angesehen wird, ist nur in Bayern der Fall. In allen anderen Ländern sind diese oftmals peinlichen Vereinsmeiereien nicht gesetzlich geregelt.

    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    In ähnlicher Weise hat sich ja auch der Bund größtenteils aus dem KatS zurückgezogen.
    Der Bund hat sich von den FW als KatS-Einheiten zurückgezogen, weil die FW flächendeckend nicht in der Lage war/ist, seinem Anspruch gerecht zu werden ("Missbrauch" von Bundesfahrzeugen u.ä.).

  3. #3
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    Naja, da müssen wir uns mit unseren beiden Mitte-Dreißigern wenigstens net sorgen das die Teile wegkommen sollten. Die will eh keiner mehr :-)

    Trotzdem, heftige Aktion. Wird mit Sicherheit noch viel böses Blut geben.

  4. #4
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    Bei uns sieht es auch nicht unbedingt ROSIG aus. Bin in einer Großgemeinde mit 5 Wehren. Eine davon wurde schon in einer anderen eingegliedert da die Stärke nicht mehr vorhanden war. Und das ist wohl auch erst der Anfang gewesen da bei uns leider in der gesamten Gemeinde der Nachwuchs fehlt.:-(
    Konfuzius: „Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“

  5. #5
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    Wie kann es eigentlich in einer Gemeinde mehrere Feuerwehren geben??
    In NRW gibt es immer eine Freiwillige Feuerwehr und es kann eine Berufsfeuerwehr geben. Beide zusammen sind per Gesetz die eine Feuerwehr der Gemeinde.

    Darunter können nur noch taktische Einheiten nach selbst zu wählenden Gesichtspunkten gebildet und an verschiedenen Stellen stationiert werden. Wenn die Gemeinde dann beschließt, daß eine dieser Einheiten nicht mehr gebraucht wird, dann ist das halt so....oder? Sind andere Ländergesetze da anders??
    ***keine Signatur***

  6. #6
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    Zitat Zitat von Carsten Gösch Beitrag anzeigen
    Wie kann es eigentlich in einer Gemeinde mehrere Feuerwehren geben??
    Sind andere Ländergesetze da anders??
    Wie immer: Bayern...

  7. #7
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    Was nicht bedeutet das es immer NUR bei uns in Bayern irgend etwas gibt was nicht besonders ins Konzept passt. Und auch der Rest Deutschland ist nicht 100% gleich.

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