Vom Rechtsverhältnis ist eine BF Behörde (kommunale Einrichtung) und eine FF eine kommunale Einrichtung zwischen Verein und Behörde.
Wenn nun eine Kommune/Stadt diese über eine Landesgesetzänderung, welche übigens ohne weiteres denkbar wäre, in eine Einrichtung mit öffentlich-rechtlichem Auftrag umwandeln würde hätte die Fw den gleichen Status wie der RD und somit wäre eine Privatisierung/Teilprivatisierung realisierbar.
Das mit der Finanzierung wäre auch nicht das große Problem, da ja der Sicherstellungsauftrag weiterhin bei der Kommune bleiben würde und auch die Fw heute hat durchaus kostenpflichtige Einsätze die über die städtische/Kreis-Gebührenordnung geregelt sind. Den Rest kann man dann z. B. über die Brandschutz-/Haftpflichtversicherungen decken lassen, ähnlich wie beim RD es die Krankenkassen machen, bleibt dann nur noch der Rest der Einsätze zu finanzieren die auf sog. höhere Gewalt gehen. Das müßten dann die Kommunen weitrhin selbst tragen, aber dafür gibt es ja die "verdeckte" Brandschutzsteuer.
Somit wäre auch in diesem Bereich eine profitable Wirtschaftlichkeit möglich und der Landesrechnungshof und die Stadt-/Kreiskämmerer würden vermutlich stehende Ovationen dazu geben.
In ähnlicher Weise hat sich ja auch der Bund größtenteils aus dem KatS zurückgezogen.