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Thema: Rechtliches zu Heckblitzern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hehe, jau. :)

  2. #2
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    Die frage ist ja erstmal was für Heckblitzer gemeint sind.

    Z.B. Hänsch effekta RWS Typ 42 dürfen im Stand mit Warnblinkanlage eingeschaltet werden, da gibt es keine Probleme.
    Das RWS ist ja nach §53a StvZO zugelassen.

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