Warum "strengere Regelung"?
Blaue und Gelbe Heckblitzer sind 2 (fast) völlig verschiedene paar Schuhe.
Hallo felix.
Ich kann Dir zwar keinen Erlass oder eine gesetzes Vorlage geben, aber schau' mal auf folgender HP:
www.feuerwehr-inzell.de
Dort unter "Technik" und "MZF"
Da ich selbst schon in dem beschaulichen Örtchen war, kann ich Dir sagen das diese blauen Rückblitzer auch während der Einsatzfahrt in Betrieb sind.
Für Hessen kann ich nur sprechen das dies nicht zulässig ist.
Wir hatten hier kürzlich erst das Problem in der Wehr.
Grüße
ZL
Also meines wissens waren die orangen Heckblitzer für kurze Zeit verboten, wurden jetzt jedoch wieder zur Verkehrsabsicherung erlaubt, also wenn das Fahrzeug steht (nicht während der Anfahrt)
Leider kann ich dir mit keinem § weiterhelfen!
Hallo,
also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)
Für gelbe Leuchten gilt:
- Erlaubt als Absicherung einer Unfall-/Arbeits- oder Gefahrenstelle
- nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
- Anlage darf auch ohne Blaulicht funktionieren
- maximal 6 Leuchten (Glühlampen, Strobe oder LED)
- alle gleichzeitig synchron blinkend
- kein Lauflicht, keine richtungsweisung, keine Pfeile
- e-Zulassung erforderlich
Für blaue Leuchten gilt:
- nur falls "Hauptblaulichter" verdeckt sind
- nur bei geöffneter Kofferraumklappe
- als Ersatz für Rundumkennleuchten am Heck (Schlingmann-LED-Blitzer)
- mind. 270° Sichtbarkeit
- Schaltung mit Blaulicht erforderlich
- unabhängig von der Handbremse
- e-Zulassung und K~ Nummer erforderlich
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