Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
Hallo,


also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

Für gelbe Leuchten gilt:

- Erlaubt als Absicherung einer Unfall-/Arbeits- oder Gefahrenstelle
- nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
- Anlage darf auch ohne Blaulicht funktionieren
- maximal 6 Leuchten (Glühlampen, Strobe oder LED)
- alle gleichzeitig synchron blinkend
- kein Lauflicht, keine richtungsweisung, keine Pfeile
- e-Zulassung erforderlich

Für blaue Leuchten gilt:

- nur falls "Hauptblaulichter" verdeckt sind
- nur bei geöffneter Kofferraumklappe
- als Ersatz für Rundumkennleuchten am Heck (Schlingmann-LED-Blitzer)
- mind. 270° Sichtbarkeit
- Schaltung mit Blaulicht erforderlich
- unabhängig von der Handbremse
- e-Zulassung und K~ Nummer erforderlich
Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Woher war deine Quelle?
Bei uns steht die Anschaffung eines neuen MTF an und als Heckwarnanlage wollen wir den Signalmaster mit 8 LED´s verbauen wo von die beiden äußeren blau und auch währent der Alarmfahrt leuchten sollten aber nach deine Aussage ist das ja nicht erlaubt.

Die Aufbaufirmen sind sich da auch nicht sicher, der eine sagt ja es ist erlaubt der andere nicht.

Hast du da vileeicht noch paar infos für mich