Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?
Naja, konkurrierende Gesetzgebung, der Bund hat da geregelt, weil es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse etc." notwendig war. Allerdings sagst du doch selbst, dass die Landesbehörden Ausnahmen genehmigen können, ich vermute mal, das Ganze beruht auf §70 StVZO.