Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

Gruß
Knut

Siehe "AUSNAHMEGEN.BAY.STMWIVT AZ 7320a357/8"