
Zitat von
knutpotsdam
Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?
Gruß
Knut
Siehe "AUSNAHMEGEN.BAY.STMWIVT AZ 7320a357/8"
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.