Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.
Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?