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Thema: Feinstaubplaketten für RTWs

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

    aber die begründung:

    Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

    is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette.
    Selbst wenn man sich da doch durchwinden könnte, die 5eur ersparen da einfach viel Ärger.

    Was ich da ärgerlicher finde sind die fehlenden Ausnahmeregelungen für ortsansässige Bewohner und Firmen.
    Oder hab ich da bisher was verpasst?
    Mein letzter Stand is da: Außerhalb parken oder neues Auto oder Auto umrüsten.

  2. #2
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    Zitat Zitat von NWD Beitrag anzeigen
    hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

    aber die begründung:

    Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

    is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette.
    Darum gehts hier doch gar nicht? Wenn gesagt wird, dass ein Fahrzeug, welches Sonderrechte in Anspruch nehmen könnte, keine Feinstaubplakette benötigt, gillt das prinzipiell auch für Privat-PKW von FA... Ob schwachsinnig oder nicht..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Solange du zum Gerätehaus fährst oder von da aus nach Hause, mag man keine Plakette brauchen. Das muss das Gericht im Zweifel entscheiden.

    Aber zu Privatfahrten mit dem eigenen PKW benötigt man auf alle Fälle eine Plakette.

  4. #4
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    Wieso? Mit meinem PKW kann ich als "Feuerwehr" auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.. Da ist der o.g. Text zusammen mit den Urteilen zu STVO 35 doch eigtl. recht eindeutig?

    (Mir gehts nicht darum dass ich mich um irgendwelche Kosten drücken möchte, sondern lediglich um den "Fehler" im Gesetztestext..)
    hallo :E

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    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Zitat Zitat von NWD Beitrag anzeigen
    hmm ok die Urteile sind sich nicht ganz einig..

    aber die begründung:

    Ich bin FWler und könnte daher mit diesem (meinem ) Fahrzeug SoRe in Anspruch nehmen und brauch daber keine Plakette

    is m.M. nach Schwachsinn, gerade bei den "Kosten" für die Plakette.
    Selbst wenn man sich da doch durchwinden könnte, die 5eur ersparen da einfach viel Ärger.
    In sofern stimme ich dir zu... HAbe ich ja selbst auch schon geschrieben, das es keinen Sinn macht und eher eine Theoretische Möglichkeit ist!
    ABER: Das diese Möglichkeit besteht ist schon interessant- Genaugenommen könnte ich das sogar noch weiter spinnen, denn ICH könnte mich im Alarmierungsfall ja auch in das Auto meiner Freundin, meines NAchbarn oder von Lieschen Müller setzen (mit zustimmung des HAlters natürlich) und damit dann Sonderrechte in Anspruch nehmen.
    ERGO: Auch die FZG würden keine Plakette brauchen!

    Denn die Bedingung im GEsetzestext ist damit erfüllt!
    Und da bei allen Vorschriften dem Strassenverkehr betreffend gilt, das ALLES absolut eindeutig zu sein hat und im Falle von Zweideutigkeit dies immer zugunsten des "täters" ausgelegt werden MUSS, würde man damit wohl auch durchkommen!
    Im Prinzip ist dieses einfach nur ein Beispiel für die momentane Lage bei unserer Gesetzgebung -> EIN HANDWERKLICHER FEHLER -> PFUSCH !!!
    Derjenige der diesen Passus geschrieben hat, hatte keine Ahnung was er da geschrieben hat

    Und das ist zumindest erwähnenswert ;-)

    Zitat Zitat von NWD Beitrag anzeigen
    Was ich da ärgerlicher finde sind die fehlenden Ausnahmeregelungen für ortsansässige Bewohner und Firmen.
    Oder hab ich da bisher was verpasst?
    Mein letzter Stand is da: Außerhalb parken oder neues Auto oder Auto umrüsten.
    Hi, hier hast du was verpasst: Die Städte haben nun die Möglichkeit Ausnahmeregelungen zu erlassen, wenn die es den WOLLEN!


    @Rettungsteddy
    Wie shon geschrieben und von Max K. auch nochmals betont:
    Die bloße Möglichkeit, das mit diesem Fahrzeug vieleicht irgendwann mal Sonderrechte in anspruch genommen werden könntenreicht bei Wortgetreuer Auslegung des GEsetzestextes absolut für eine STÄNDIGE Befreiung aus.
    Das es nicht verhältnismäßig ist sich wegen 5 Eur. so da durch zu lavieren steht auf einem anderen Blatt. Insbesondere da man ja ständig erklären müsste,selbt wenn die Begründung nie gekippt würde!

    Gruß
    Carsten
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