
Zitat von
NWD
Aber mal kurz an alle FFWler:
Ihr seid nach § 35 StVO nicht "die Feuerwehr"
Falls man das mal genauer durchliest, sind dort entweder von Beamten die Rede ( FW, Pol, BuPol, Zoll ) oder von außergewöhnlichen Lagen ( KatS / Bundeswehr )
Gibt da genug Urteile zu wenn man sucht.
Also Plakette kaufen und Ärger sparen.. Sollte man für solche schwammigen Aussagen wie aus dem Link sowieso.
Erstens kriegen die meisten Autos die grüne Plakette ohne Probleme und die 5 Euro pro Plakette sollte man haben.
Bei uns hier in der JUH haben auch bisher nur die normalen Zivilfahrzeuge die Plakette ( Menüservice, Pflegedienst ect. ) und das auch nur, wenn sie in letzter Zeit zur AU waren. Wir sind hier ja zum Glück von diesem Zonen-Gedöns noch weit weg.
Auch wenn es jetzt OT wird...
Es gibt eine Stellungnahme des BMI, in der davon ausgegangen wird, das ein FW´ler (EGAL ob FFW oder BF, das spielt im zusammenhang mit STVO aber überhaupt keine Rolle) EIN TEIL der Gliederung Feuerwehr ist. ALSO FEUERWEHR! Ihm damit also Sonderrechte nach §35 zustehen!
Es gibt auch genügend Gerichtsurteile, die das so bestätigen...
Die meisten (nicht alle!) Gerichtsurteile in denen es zur Verurteilung kam, wenn ein FW´ler im Privat KFZ meinte er habe SORE, kamen gar nicht daher das er die nicht gehabt hätte, sondern das er gegen §35 STVO Abs. 8 verstossen hat:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Und da legen die Gerichte die Grenzen ziemlich Streng aus!
(Im Prinzip nur in den Rahmen, wie ICH sowieso fast IMMER fahre... ;-) )
Mit 90 durch die 30´er Zone ist ebend NICHT durch §35 gedeckt, so schon nicht und schon gar nicht ohne SoSi!
Auch ist NIRGENDWO in der STVO von "Aussergewöhnlichen Lagen" die Rede, zumindest nicht in Bezug auf grundsätzliche Sonderrechte. (Nur in verbindung mit der Anmeldepflicht großer Kolonnen). Die Begriffe KatS und BW beziehen sich auf die jeweiligen Organisationen!
Und ein KatS Helfer hat nun einmal genauso wie ein FW´ler im Alarmierungsfall SoRe!
Und das ihr für eure Fahrzeuge, die Ihr GEWERBLICH, als rein Gewinn orientiertes Dienstleistungsunternehmen ( Menüservice, Pflegedienst ect. ) einsetz eine Plakette braucht, ist ja wohl selbstverständlich.
Das hat aber auch gar nichts mit einer evtl. vorhandenen KatS gliederung zu tun!
Und RD, sofern ihr etwas in dem Bereich habt, hat sowieso keine Personenbezogenen Sonderrechte. Nur für die Fahrzeuge, welche explizit im Fahrzeugschein als Sonderfahrzeuge gekennzeichnet werden!
Das es natürlich ausser Frage steht, das man sich einfach die Plakette holt, das ist natürlich klar! Ich habe auch eine, obwohl die nächste Umweltzone 100KM entfernt ist (und nur 300m lang! ;-) ) Die nächste "echte" UZ währe in Köln und 150km entfernt!
Im Moment gibt die Regelung aber die Möglichkeit her, das man sich auf diesen Passus berufen kann! Wobei ich mir aber sicher bin, das es dann durch die gängige Rechtssprechung gekippt wird (Richterrecht)!
Gruß
Carsten
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