NEIN!!!
Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!
Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!
Hier die Rechtsgrundlage:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf
Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!
Gruß
Carsten
Geändert von DG3YCS (08.02.2008 um 00:19 Uhr)
***Wichtig***
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Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
Schni-Schna-Schnappatmung...
Hallo,
der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.
Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.
Bis dann
Dominic
... ausserdem würde ja jeder Privat-PKW eines FWlers drunterfallen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...
im ersten Absatz
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Das ganze ist nämlich an die Organisation "Feuerwehr" gebunden, nicht an bestimmte Fahrzeuge..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ahja, gut zu wissen, danke...
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