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Thema: Feinstaubplaketten für RTWs

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
    Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!
    Stimmt! Solange das Blaulicht zusammen mit dem Horn eingeschaltet ist, braucht der RTW/KTW keine Plakette. Sobald die SoSi aus ist, ist der RTW/KTW ein ganz normales Fahrzeug, dass eine Plakette braucht.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Stimmt! Solange das Blaulicht zusammen mit dem Horn eingeschaltet ist, braucht der RTW/KTW keine Plakette. Sobald die SoSi aus ist, ist der RTW/KTW ein ganz normales Fahrzeug, dass eine Plakette braucht.
    NEIN!!!

    Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
    Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!

    Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!

    Hier die Rechtsgrundlage:
    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

    Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
    Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (08.02.2008 um 00:19 Uhr)
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Stimmt! Solange das Blaulicht zusammen mit dem Horn eingeschaltet ist, braucht der RTW/KTW keine Plakette. Sobald die SoSi aus ist, ist der RTW/KTW ein ganz normales Fahrzeug, dass eine Plakette braucht.
    Oh Mann!
    Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

    Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  4. #4
    Registriert seit
    03.01.2005
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    192
    Hallo,
    Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
    Oh Mann!
    Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

    Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
    der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.

    Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
    Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.

    Bis dann

    Dominic

  5. #5
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    ... ausserdem würde ja jeder Privat-PKW eines FWlers drunterfallen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    §35 STVO???

    Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...

  7. #7
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    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...

    im ersten Absatz

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Das ganze ist nämlich an die Organisation "Feuerwehr" gebunden, nicht an bestimmte Fahrzeuge..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Ahja, gut zu wissen, danke...

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