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Thema: Feinstaubplaketten für RTWs

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,
    Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
    Oh Mann!
    Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

    Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
    der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.

    Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
    Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.

    Bis dann

    Dominic

  2. #2
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    ... ausserdem würde ja jeder Privat-PKW eines FWlers drunterfallen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    §35 STVO???

    Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...

  4. #4
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    Zitat Zitat von micro Beitrag anzeigen
    Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...

    im ersten Absatz

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Das ganze ist nämlich an die Organisation "Feuerwehr" gebunden, nicht an bestimmte Fahrzeuge..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Ahja, gut zu wissen, danke...

  6. #6
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    Vielen Dank für die Antworten.

    Brauche ich also kein Ticket befürchten :-)

    Wirklich witzig finde ich das der Gesetzestext tatsächlich hergeben würde das quasi alle Fahrzeuge eines FW Angehörigen die er einmal zu einer Fahrt zum Gerätehaus benutzen "könnte" von der Plakettenpflicht berfreit ist.

  7. #7
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    NEIN!!!

    Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
    Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!

    Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!

    Hier die Rechtsgrundlage:
    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

    Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
    Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!

    Gruß
    Carsten
    Asche auf mein Haupt! Ich hatte das interne Mitteilungsblatt der Johanniter in der Hand, in dem darauf hingewiesen wird, dass
    Zitat Zitat von Johanniter-Express, 23.01.2008
    Eine Befreiung für Leerfahrten
    (auch für den Hin- oder Rückweg zu oder von einem Transport) ist nicht gegeben.
    Eine entsprechende Plakette ist deshalb dringend zu empfehlen.
    Dieses bezieht sich allerdings auf Punkt 6 des Anhang 3
    Zitat Zitat von Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
    (zu § 2 Abs. 3)
    6.
    Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
    also auf die Fahrzeuge des "Behindertenfahrdienst", den sog. "Patiententransfer" oder auch Dialysefahrten mit entsprechenden Patienten.


    Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
    Oh Mann!
    Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

    Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
    Das SonderRechte nicht das selbe sind wie SonderSignal ist aber schon bekannt, oder? Ich hatte von SonderSignal geschrieben, daher ist dieser Beitrag des Herrn Toppa leider "Aufsatzthema verfehlt! Setzen! Sechs!"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    132
    Aber mal kurz an alle FFWler:

    Ihr seid nach § 35 StVO nicht "die Feuerwehr"

    Falls man das mal genauer durchliest, sind dort entweder von Beamten die Rede ( FW, Pol, BuPol, Zoll ) oder von außergewöhnlichen Lagen ( KatS / Bundeswehr )

    Gibt da genug Urteile zu wenn man sucht.

    Also Plakette kaufen und Ärger sparen.. Sollte man für solche schwammigen Aussagen wie aus dem Link sowieso.
    Erstens kriegen die meisten Autos die grüne Plakette ohne Probleme und die 5 Euro pro Plakette sollte man haben.

    Bei uns hier in der JUH haben auch bisher nur die normalen Zivilfahrzeuge die Plakette ( Menüservice, Pflegedienst ect. ) und das auch nur, wenn sie in letzter Zeit zur AU waren. Wir sind hier ja zum Glück von diesem Zonen-Gedöns noch weit weg.

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