Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!
Das stimmt so nicht...
Die Erlaubnis zum einfahren ohne Plakette ist nicht vom Blaulicht abhängig, sondern allein von der Tatsache der Möglichkeit das mit diesem KFZ Sonderrechte in Anspruch genommen werden könnten!

Natürlich ist es nun so, dass allgemein anerkannt wird, dass mit jedem KFZ das Blaulicht führen darf (Wenn man von den seltenen Erlaubnissen aus rein historischen Gründen absieht) auch Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen!

Aber:
Ebend nicht nur!
Auch KFZ ohne SOSI von SoRe-berechtigten Organisationen dürfen Sonderrechte in Anspruch nehmen! Also sind auch diese per se von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Egal ob BL nun auf dem Dach, oder auch nicht!

Darüberhinaus gibt es im §35 ja auch noch den Absatz 6 & 7
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

Auch diese alle sind komplett von den Plaketten befreit!

Wenn man das ganze jetzt auf die Spitze treiben würde, dann könnte man sogar Argumentieren das theoretisch auch mit jedem (Privat)KFZ das gewohnheitsmäßig von Angehörigen der POL, FW oder des KatS genutzt wird ebendfalls davon ausgegangen werden kann, das mit diesem Fahrzeug SORE in Anspruch genommen werden KÖNNTEN!
Der Gesetzestext gibt das her!
Aber ob man damit tatsächlich vor Gericht durchkommen würde?
Wenn es dafür keinen Punkt geben würde und ich nicht sowieso die grüne Plakette bereits kleben hätte, würde ich es ja glatt mal austesten... (Die 40Eur. währen es mir wert, aber Punkte muss ja nicht sein).

DENN: Es geht ja bei den Ausnahmen NUR darum, ob SORE in Anspruch genommen werden KÖNNTEN, nicht ob diese auch tatsächlich aktuell in Anspruch genommen werden!
Und das "KÖNNTE" trift auf FW, KatS und POL auch in Privat-KFZ ja zu!

Gruß
Carsten