Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!
Für Fahrzeuge mit Blaulicht wird die Plakette nicht benötigt!!!!
Intelligenz bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von Problemlösungen. Intelligenz kann auch als die Fähigkeit, den Verstand zu gebrauchen, angesehen werden. Sie zeigt sich im vernünftigen Handeln. In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden
Hier eine Quelle dazu:
http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt...index.html#sm9
Punkt 7: "Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung"
Grüße
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaubverordnung unter AUSNAHMEN
Intelligenz bezeichnet im weitesten Sinne die Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von Problemlösungen. Intelligenz kann auch als die Fähigkeit, den Verstand zu gebrauchen, angesehen werden. Sie zeigt sich im vernünftigen Handeln. In der Psychologie ist Intelligenz ein Sammelbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren und Probleme zu lösen, Wissen anzuwenden und Sprache zu verwenden
Vielen Dank
Das stimmt so nicht...
Die Erlaubnis zum einfahren ohne Plakette ist nicht vom Blaulicht abhängig, sondern allein von der Tatsache der Möglichkeit das mit diesem KFZ Sonderrechte in Anspruch genommen werden könnten!
Natürlich ist es nun so, dass allgemein anerkannt wird, dass mit jedem KFZ das Blaulicht führen darf (Wenn man von den seltenen Erlaubnissen aus rein historischen Gründen absieht) auch Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen!
Aber:
Ebend nicht nur!
Auch KFZ ohne SOSI von SoRe-berechtigten Organisationen dürfen Sonderrechte in Anspruch nehmen! Also sind auch diese per se von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Egal ob BL nun auf dem Dach, oder auch nicht!
Darüberhinaus gibt es im §35 ja auch noch den Absatz 6 & 7
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
Auch diese alle sind komplett von den Plaketten befreit!
Wenn man das ganze jetzt auf die Spitze treiben würde, dann könnte man sogar Argumentieren das theoretisch auch mit jedem (Privat)KFZ das gewohnheitsmäßig von Angehörigen der POL, FW oder des KatS genutzt wird ebendfalls davon ausgegangen werden kann, das mit diesem Fahrzeug SORE in Anspruch genommen werden KÖNNTEN!
Der Gesetzestext gibt das her!
Aber ob man damit tatsächlich vor Gericht durchkommen würde?
Wenn es dafür keinen Punkt geben würde und ich nicht sowieso die grüne Plakette bereits kleben hätte, würde ich es ja glatt mal austesten... (Die 40Eur. währen es mir wert, aber Punkte muss ja nicht sein).
DENN: Es geht ja bei den Ausnahmen NUR darum, ob SORE in Anspruch genommen werden KÖNNTEN, nicht ob diese auch tatsächlich aktuell in Anspruch genommen werden!
Und das "KÖNNTE" trift auf FW, KatS und POL auch in Privat-KFZ ja zu!
Gruß
Carsten
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NEIN!!!
Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!
Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!
Hier die Rechtsgrundlage:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf
Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!
Gruß
Carsten
Geändert von DG3YCS (08.02.2008 um 00:19 Uhr)
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Schni-Schna-Schnappatmung...
Hallo,
der Beitrag ist natürlich super, wenn du wüsstest wie zukünftig zu diesem Gesetz die Gerichte entscheiden.
Im Gesetz steht nämlich nur, "Fahzeuge die gem. §35 Sonderrechte in Anspruch nehmen können" - nicht "könnten". Damit lässt der Gesetzgeber in diesem Bezug einiges offen.
Also hat der "Super-Moderator" gar nicht so Unrecht; denn hier bleibt die Rechtsprechung die Antwort schuldig.
Bis dann
Dominic
... ausserdem würde ja jeder Privat-PKW eines FWlers drunterfallen...
Gruß, Mr. Blaulicht
Wo steht den im §35 der STVO das Privat-PKW's Sonderrechte in anspruch nehmen dürfen? Ich konnte dort nicht soviel rauslesen...
im ersten Absatz
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Das ganze ist nämlich an die Organisation "Feuerwehr" gebunden, nicht an bestimmte Fahrzeuge..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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