Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
NEIN!!!

Jedes FAhrzeug das Sonderrechte in Anspruch nehmen KÖNNTE ist GRUNDSÄTZLICH und IMMER Befreit!
Es Spielt KEINE ROLLE ob nun SORE aktuell in Anspruch genommen werden, oder nicht!

Das wurde doch nun schon oft genug hier geschrieben!!!

Hier die Rechtsgrundlage:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Seite 8, unter Ausnahmen Punkt 7!
Hier steht eindeutig KÖNNEN! Nicht WERDEN!

Gruß
Carsten
Asche auf mein Haupt! Ich hatte das interne Mitteilungsblatt der Johanniter in der Hand, in dem darauf hingewiesen wird, dass
Zitat Zitat von Johanniter-Express, 23.01.2008
Eine Befreiung für Leerfahrten
(auch für den Hin- oder Rückweg zu oder von einem Transport) ist nicht gegeben.
Eine entsprechende Plakette ist deshalb dringend zu empfehlen.
Dieses bezieht sich allerdings auf Punkt 6 des Anhang 3
Zitat Zitat von Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
6.
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
also auf die Fahrzeuge des "Behindertenfahrdienst", den sog. "Patiententransfer" oder auch Dialysefahrten mit entsprechenden Patienten.


Zitat Zitat von Dr.Toppa Beitrag anzeigen
Oh Mann!
Wie oft muss hier noch diese Diskussion geführt werden, bis alle kapiert haben, dass Sonderrechte NICHT an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden sind...

Sorry, AkkonHaLand, nix gegen dich, aber von einem "Super Moderator" hatte ich da etwas mehr Fachwissen erwartet....
Das SonderRechte nicht das selbe sind wie SonderSignal ist aber schon bekannt, oder? Ich hatte von SonderSignal geschrieben, daher ist dieser Beitrag des Herrn Toppa leider "Aufsatzthema verfehlt! Setzen! Sechs!"