Nicht zwangsläufig, nur, wenn das beim entsprechenden Alarmstichwort für die Gegend mithinterlegt ist, was aber durchaus Sinn machen würde.
In die Alarmpläne hat außer den tatsächlich Berechtigten niemand Einsicht, was auch ganz gut so ist. Wobei man aber sicherlich beim zuständigen KBI/KBM sicherlich gerne nachfragen könnte.