
Zitat von
Alex22
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
Leider nicht ganz. Der einzige Weg würde evtl. über
§ 119 - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
gehen. Wobei der Verkäufer da sofort rauskommt, wenn er nachweist, dass es baugleiche Melder mit dem von ihm gelieferten Bandbereich gibt, die in Deutschland verwendet werden. Der Frequenzbereich ist zwar unstrittig wesentliche Eigenschaft bei der Entscheidung für den Kauf gewesen, aber hätte der Käufer, in Kenntnis dass es Melder im 4m-Ober-, Mittel- und Unterband gibt, die Pflicht gehabt nachzufragen, welches Band der Melder besitzt.
Fazit: Keine Chance!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator