Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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