Seine Angaben Frequenzbereich
4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand
Habe bekommen 4-Meter-BOS Mittelband
Seine Angaben Frequenzbereich
4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand
Habe bekommen 4-Meter-BOS Mittelband
Da hast Du leider ins Klo gegriffen . Die Artikelbeschreibung des Verkäufers gleicht zwar einer Arschlochaktion da er vermutlich wichtige Infos vorenthalten hat , aber leider wird er Recht bekommen wenn Du es drauf anlegst . Seine Beschreibung ist soweit korrekt , aber unvollständig . "DU" hast auf "Kaufen" gedrückt ohne vorher nach dem genauen Frequenzbereich zu fragen . Das man bei Ebay mit solchen merkwürdigen Methoden rechen muss ist doch nicht neu.
Da der Verkäufer den Melder selbst von Ebay hat , wird es ihm ähnlich ergangen sein wie Dir - nun ist er vermutlich froh drüber dass er den Schrott wieder los hat .
Joe
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wieso hat er diese verschwiegen, vielleicht wusste der Verkäufer ja nicht einmal selber genau drüber bescheid?
Desweiteren hätte sich der Käufer ja in diesem Falle wirklich vorher genauer mit dem Artikel beschäftigen können oder? (allgemein gemeint :-))
Wie gesagt der Melder war im 4-BOS Band angegeben und darin arbeitet er auch.
Anders wers gewesen hätte er geschrieben 2m Band etc. und jetzt nen 4m Melder.
Ich glaube das einfachste ist Ihn umquarzen zu lassen bzw. wieder weiterverkaufen.
mit umquarzen wird man sich beim Memo schwer tun :-)
Leider nicht ganz. Der einzige Weg würde evtl. über
gehen. Wobei der Verkäufer da sofort rauskommt, wenn er nachweist, dass es baugleiche Melder mit dem von ihm gelieferten Bandbereich gibt, die in Deutschland verwendet werden. Der Frequenzbereich ist zwar unstrittig wesentliche Eigenschaft bei der Entscheidung für den Kauf gewesen, aber hätte der Käufer, in Kenntnis dass es Melder im 4m-Ober-, Mittel- und Unterband gibt, die Pflicht gehabt nachzufragen, welches Band der Melder besitzt.§ 119 - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Fazit: Keine Chance!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)