Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
Wieso hat er diese verschwiegen, vielleicht wusste der Verkäufer ja nicht einmal selber genau drüber bescheid?

Desweiteren hätte sich der Käufer ja in diesem Falle wirklich vorher genauer mit dem Artikel beschäftigen können oder? (allgemein gemeint :-))

Wie gesagt der Melder war im 4-BOS Band angegeben und darin arbeitet er auch.
Anders wers gewesen hätte er geschrieben 2m Band etc. und jetzt nen 4m Melder.

Ich glaube das einfachste ist Ihn umquarzen zu lassen bzw. wieder weiterverkaufen.