hi soweit wie doch weiß kann man den memo doch nicht einfach auf einen anderen frequnz setzen gell??
weil der mhz bereich doch gequarzt werden muss bei den memos doch auch??
gruß guido
hi soweit wie doch weiß kann man den memo doch nicht einfach auf einen anderen frequnz setzen gell??
weil der mhz bereich doch gequarzt werden muss bei den memos doch auch??
gruß guido
Hmm @ TE ...
bist du Rechtschutzversichert?
Wenn ja geh zum Anwalt ... wenn nein dann droh ihm das du zum Anwalt gehst ...
Hier könnte durchaus eine Arglistige Täuschung vorliegen.
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Anmerkung: Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst. Das Verschweigen wahrer Tatsachen stellt dann eine arglistige Täuschung dar, wenn eine Pflicht zur Offenbarung besteht. Grundsätzlich besteht nur bei krassen Abweichungen von normalen Verhältnissen, insbesondere zu Punkten, die für die Kaufentscheidung offensichtlich wichtig sind (z.B. vergoldet statt Echtgold), auch ohne konkrete Nachfrage eine Offenbarungspflicht.
Die Offenbarungspflicht beinhaltet die Verpflichtung von verhandelnden Parteien, sich gegenseitig über Umstände zu informieren, die für den Vertragsabschluß entscheidend und für den Gegner von Bedeutung sind. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo begründen. D.h. auf das Thema dieser Seite bezogen: Es kann der Verkäufer verpflichtet werden, dem Käufer die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Falschgold-Schmuckstücks und den Beschaffungskosten eines vergleichbaren echtgoldenen Schmuckstücks zu erstatten...
Und das wäre hier ganz klar gegeben ..
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
jetzt hat er mir dieses geschrieben.
so habe mich nochmal erkundigt und so wurde es mir erklärt also es ist ein 4m bos.
bos steht für
behörden und organisationen mit sicherheitsaufgaben
darunter zählen zb feuerwehr thw rettungsdienst
bergwacht wasserwacht höhenrettung katastrophenschutz polizei und noch viele andere
organisationen.
diese laufen nicht alle im gleichen frequenzbereich was auch gar nicht machbar
wäre.
so ist es ein 4 meterband bos gerät was in einr von diesen organisationen zum einsatz kommt
Also waren meine angaben alle richtig es wurde in keiner weise eine falsche aussage zu diesem melder
getroffen.
ich hatte den melder gekauft bei e bay gekauft und die gleichen daten kopiert und
wiedereingefügt.
also ich habe ihnen jetzt alles erklärt was ioch weis und was man mir gesagt
hat.
dies war meine letzte mail an sie
zum schluss schicke ich ihnen noch ihre einwilligung
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Das bedeutet: Mit Abgabe eines Gebotes erklären
Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neu- und
Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Somit also keine Gewährleistung, keine Garantie, keine
Nachverhandlungen. Bitte bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind!
Seine Angaben Frequenzbereich
4-Meter-BOS-Band; 20 kHz Kanalabstand
Habe bekommen 4-Meter-BOS Mittelband
Da hast Du leider ins Klo gegriffen . Die Artikelbeschreibung des Verkäufers gleicht zwar einer Arschlochaktion da er vermutlich wichtige Infos vorenthalten hat , aber leider wird er Recht bekommen wenn Du es drauf anlegst . Seine Beschreibung ist soweit korrekt , aber unvollständig . "DU" hast auf "Kaufen" gedrückt ohne vorher nach dem genauen Frequenzbereich zu fragen . Das man bei Ebay mit solchen merkwürdigen Methoden rechen muss ist doch nicht neu.
Da der Verkäufer den Melder selbst von Ebay hat , wird es ihm ähnlich ergangen sein wie Dir - nun ist er vermutlich froh drüber dass er den Schrott wieder los hat .
Joe
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .
Ich bleibe dabei ..
Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zum Anwalt...
Er hat dir eindeutig sehr wichtige Details verschwiegen, somit ist und bleibt die Aktion eine Arklistige Täuschung im Sinne des BGB.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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