Zitat Zitat von Paramedic Beitrag anzeigen
-abgeschlossene RettAss Ausbildung
-mehrjährige Berufserfahrung
-Ortskenntnisprüfung mind. 95 %
-LehrRettAss
-Orgl. Ausbildung (Bei uns nimmt das ersteintreffende NEF die Funktion kommissarischer LNA und Orgl. ein, bis eine entsprechende Funktion vor Ort ist.)
-BmdF (bzw. ab 01.2008 wieder B3) --> Gruppenführerausbildung ist anzustreben
-praktische, mündliche und schriftliche Prüfung durch unseren ärztlichen Leiter und Leiter Rettungsdienst.

Gruß
Michael
Jetzt muss ich mir schon mal die Frage stellen warum ein NEF Fahrer LehrRettAss sein sollte? Das hat ja mit der medizinischen Qualifikation garnichts zu tun.

Bei uns in Bayern gibt es ja, wie schon besprochen, keine Vorschriften zum NEF Fahrer.
An den meisten Standorten fahren erfahrene RDH´s und RS (mit viel RTW erfahrung). Es ist nämlich nicht so leicht ehrenamtliche RA´s aufzutreiben. Der Faher sollte aber schon einiges an Erfahrung mitbringen, da er ja wirklich in manchen Situationen ein art "Überbrückungs Einsatzleiter" ist, bzw. auch mal von der Leitstelle zum Vorabfahren geschickt wird (wenn der Dr. nicht weg kann).
Es gibt aber auch RD Bereiche die, wenn sie keinen ehrenamtlichen Fahrer finden, Ihr NEF abmelden. Dann bringt entweder ein KTW den NA zu, oder der RTW fährt als "NAW" los oder der Arzt fährt selber. Mit der Abkömmlichkeit des Notarztes sieht es dann halt schlecht aus. Aber da sind die Krankenkassen dran schuld.