Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Hast Du dazu mal eine Quellenangabe, mir ist nämlich eine solche Regelung nicht bekannt.