hallo
das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.
hallo
das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.
Ich bin mir jetzt nicht mehr zu hundert prozent sicher, soweit ich weiß, ist es erlaubt, wenn es a.) zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfern umschaltet und b.) das ganze nur dann funktioniert, wenn das Licht ausgeschaltet ist.
Ich meine da auch im Netz mal was drüber gelesen zu haben. Ich muss nochmal suchen wo genau das war.
Hier noch ein Link von einem Springlicht, das demnach so zwar nicht zulässig ist, aber meiner Meinung nach dennoch eine gute Warnwirkung hat:
http://www.youtube.com/watch?v=j8qi2...eature=related
mfG Christian
Mach mit, machs nach, machs besser
Vorwärts immer, rückwärts nimmer!
www.DRK-Delmenhorst.de
Hallo,
die HH-Polizei hat an allen FuStW (Primärfzg. der Reviere) schon seit Jahren Springlichtschaltungen m. Fernlicht und Nebelleuchten.
Auch wieder bei der neuen E-Klasse. Auch die Feuerwehr hatte es mal bei einer Serie ELws der FF, ist aber wieder davon ab (seit es kleine LED-Flascher gibt).
Springlicht sieht man hier auch bei den HiOrgs - wahrscheinlich ne Ausnahme für Land HH.
Mfg
FDNY911
ich habe grad nochmal nachgeschaut weil ich der meinung war in meiner "feuerwehr magazin" sammlung mal etwas gelesen zu haben. und tatsächlich in der ausgabe 3 märz 2007 geht es um frontblitzer und das thema "springlicht" wird dort auch kurz angeschnitten wo aber nur steht das es im moment (märz 2007) nicht erlaubt sei.
unser T4 hatt auch solch ein springlicht der in brandenburg, sicherlich wird das ja von bundesland zu bundesland anders sein.
ich habe gehört in sachsen ist das komplett zugelassen.
bei uns angeblich nur bei der polizei
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