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http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29
So werden derzeit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland Polizeikennzeichen nach den Mustern NRW 4–xxxx, BBL 4–xxxx, RPL 4–xxxx und SAL 4–xxxx vergeben.
In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bevorzugt man Zulassungen nach den Mustern SH–3xxxx, MVL–3xxxx und LSA–4xxxx.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen wurden die Systeme den normalen Kennzeichen angepasst. So tragen z. B. die neuen Polizeifahrzeuge in Hessen Kennzeichen mit der Kombination WI–HP xxxx (immer mit vier Ziffern). In Thüringen nutzt man für die Polizeifahrzeuge die Kennung EF–TP xxxx (auch immer mit vier Ziffern). Dabei ersetzen die Zeichen TP die bisherige Ziffer 3. Die nächstfolgende Ziffer weist auf die Polizeidirektion (PD) in Thüringen hin: 1 = PD Erfurt, 2 = PD Gera, 3 = PD Gotha, 4 = PD Jena, 5 = PD Nordhausen, 6 = PD Saalfeld, 7 = PD Suhl.
In Niedersachsen tragen z. B. die Polizeiautos in Celle die Kennzeichen CE–PI 950 bis CE–PI 999 („PI“ für Polizeiinspektion).
In Baden-Württemberg werden die Polizeifahrzeuge weiterhin am Sitz des Regierungspräsidiums, dem sie zugeordnet sind (Freiburg im Breisgau, „FR“, Karlsruhe, „KA“, Stuttgart, „S“ und Tübingen, „TÜ“), bzw. bei Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei, am Sitz des Bereitschaftspolizeipräsidiums (Göppingen, „GP“), zugelassen. Den Unterscheidungskennzeichen folgt eine bis zu zweistellige Buchstaben- und vierstellige Ziffernkombination. Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Stuttgart erhalten die Kennzeichen S–PP xxxx. Auch die Polizeifahrzeuge in Nürnberg nutzen die Kennung N–PP xxxx. Eine Umrüstung wird nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt, da die Umstellung kostenneutral erfolgen soll.