Zitat von AkkonHaLand Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist das Kennzeichen "NRW" allein dem Landtag und der Landesregierung vorbehalten... Welcher Schalk hat denn da die Verantwortlichen der Polizei geritten? Gilt dieser Vorbehalt denn für "NRW-XXXX" oder "NRW-4-XXXX"?
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln