Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist das Kennzeichen "NRW" allein dem Landtag und der Landesregierung vorbehalten... Welcher Schalk hat denn da die Verantwortlichen der Polizei geritten?
Gilt dieser Vorbehalt denn für "NRW-XXXX" oder "NRW-4-XXXX"?