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Thema: ZOLL und LaPo demnächst mit "normalen " Kennzeichen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    das hat nichts mit der Abschaffung der Behördenkennzeichen zu tun..
    Das habe auch zumindest Ich nicht gesagt,
    ich wollte damit nur ein Beispiel für POL-Kennzeichen in NRW geben...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  2. #2
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    Das habe auch zumindest Ich nicht gesagt,
    ich wollte damit nur ein Beispiel für POL-Kennzeichen in NRW geben...
    War auch nicht böse gemeint, sonder nur ein allgemeiner Hinweis weil es halt im entsprechenden Threat steht...

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  3. #3
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,
    Die Pol in NRW hat als Kennzeichen immer "NRW 4 - 12345" Wobei die Zahlenfolge an der Stelle wo ich 12345 geschrieben habe variabel ist. "NRW 4" ist Fix!
    ...
    Gruß
    Carsten
    Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist das Kennzeichen "NRW" allein dem Landtag und der Landesregierung vorbehalten... Welcher Schalk hat denn da die Verantwortlichen der Polizei geritten?

    ... und ich war so blauäugig, zu denken auch in Nordrheinvandalen wird der Landtag demokratisch gewählt... Anscheinend wird in NRW die Landesregierung kraft Gesetz von Beamten der Landespolizei besetzt...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist das Kennzeichen "NRW" allein dem Landtag und der Landesregierung vorbehalten... Welcher Schalk hat denn da die Verantwortlichen der Polizei geritten?
    Gilt dieser Vorbehalt denn für "NRW-XXXX" oder "NRW-4-XXXX"?

  5. #5
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    Ich liebe Google und Wikipedia....

    Ahhhlso:

    Es gibt eine "Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften". Durch diese erlassene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt, dass die einzelnen Zulassungsbezirke seit dem 1. März 2007 keine Behördenkennzeichen mehr zuteilen.

    Die Bundesländer können daher den neu zugelassenen Behördenfahrzeugen nicht mehr die klassischen Kennzeichen ala H-xxxxx (x=Ziffern) zu geben. Jedes BuLa hat so seine eigene Philosophie, wie die neuen Fzge gekennzeichnet werden. So haben die Pol-Fzge in z.B. NRW jetzt "NRW-4-". "NRW-4-" ist das Kennzeichen der Landesregierung ("NRW-" =Landtag/Landesregierung) "Abteilung" Innenministerium ("NRW-4-" =Innenministerium), dem die Fzge ja gehören.

    Zitat Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29
    So werden derzeit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland Polizeikennzeichen nach den Mustern NRW 4–xxxx, BBL 4–xxxx, RPL 4–xxxx und SAL 4–xxxx vergeben.

    In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bevorzugt man Zulassungen nach den Mustern SH–3xxxx, MVL–3xxxx und LSA–4xxxx.

    In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen wurden die Systeme den normalen Kennzeichen angepasst. So tragen z. B. die neuen Polizeifahrzeuge in Hessen Kennzeichen mit der Kombination WI–HP xxxx (immer mit vier Ziffern). In Thüringen nutzt man für die Polizeifahrzeuge die Kennung EF–TP xxxx (auch immer mit vier Ziffern). Dabei ersetzen die Zeichen TP die bisherige Ziffer 3. Die nächstfolgende Ziffer weist auf die Polizeidirektion (PD) in Thüringen hin: 1 = PD Erfurt, 2 = PD Gera, 3 = PD Gotha, 4 = PD Jena, 5 = PD Nordhausen, 6 = PD Saalfeld, 7 = PD Suhl.

    In Niedersachsen tragen z. B. die Polizeiautos in Celle die Kennzeichen CE–PI 950 bis CE–PI 999 („PI“ für Polizeiinspektion).
    In Baden-Württemberg werden die Polizeifahrzeuge weiterhin am Sitz des Regierungspräsidiums, dem sie zugeordnet sind (Freiburg im Breisgau, „FR“, Karlsruhe, „KA“, Stuttgart, „S“ und Tübingen, „TÜ“), bzw. bei Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei, am Sitz des Bereitschaftspolizeipräsidiums (Göppingen, „GP“), zugelassen. Den Unterscheidungskennzeichen folgt eine bis zu zweistellige Buchstaben- und vierstellige Ziffernkombination. Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Stuttgart erhalten die Kennzeichen S–PP xxxx. Auch die Polizeifahrzeuge in Nürnberg nutzen die Kennung N–PP xxxx. Eine Umrüstung wird nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt, da die Umstellung kostenneutral erfolgen soll.
    Es wurde also in einigen Bundesländern (die mit "xx-4-") ein "Kunstgriff" getan und die Fahrzeuge einfach zu Fahrzeugen der Landesregierung, Innenministerium, erklärt.
    Die Vergabe der "xx-4-" erfolge augenscheinlich nach der Empfehlung
    Zitat Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29
    Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:

    * 1 Landtag
    * 2 Reserve
    * 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
    * 4 Innenministerium
    * 5 Justizministerium
    * 6 Finanzministerium
    * 7 Verkehrsministerium
    Damit müssten in diesen Ländern auch die Fw-Fzge ein Kennzeichen im Muster "xx-4-" erhalten, denn auch die Feuerwehr ist ja dem LMI unterstellt.
    Geändert von AkkonHaLand (10.04.2008 um 14:54 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich liebe Google und Wikipedia....

    müssten in diesen Ländern auch die Fw-Fzge ein Kennzeichen im Muster "xx-4-" erhalten, denn auch die Feuerwehr ist ja dem LMI unterstellt.
    Na......über den Satz sollte man nochmal nachdenken ;-))

    Ist ja eine grobe (und falsche) Unterstellung, dass die Feuerwehren dem jeweiligen Landesinnenministerium UNTERSTELLT sind !! ;-)

    Feuerwehr ist zwar Ländersache, aber die Feuerwehren unterstehen (z.B. in Sachsen-Anhalt und vielen anderen BL) ausschließlich ihren jeweiligen Kommunen; Kreise und Land haben dann maximal noch die sog. Rechts- oder Fachaufsicht.....dies implementiert aber kein Unterstellungsverhältnis!

  7. #7
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    Naja... sind nicht vor einiger Zeit in (fast?) allen BuLä die Feuerwehren den jeweiligen Polizeipräsidien zugeordnet worden? Somit wäre das faktisch die Unterstellung....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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