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Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist das Kennzeichen "NRW" allein dem Landtag und der Landesregierung vorbehalten... Welcher Schalk hat denn da die Verantwortlichen der Polizei geritten?
... und ich war so blauäugig, zu denken auch in Nordrheinvandalen wird der Landtag demokratisch gewählt... Anscheinend wird in NRW die Landesregierung kraft Gesetz von Beamten der Landespolizei besetzt...
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ich liebe Google und Wikipedia....
Ahhhlso:
Es gibt eine "Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften". Durch diese erlassene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt, dass die einzelnen Zulassungsbezirke seit dem 1. März 2007 keine Behördenkennzeichen mehr zuteilen.
Die Bundesländer können daher den neu zugelassenen Behördenfahrzeugen nicht mehr die klassischen Kennzeichen ala H-xxxxx (x=Ziffern) zu geben. Jedes BuLa hat so seine eigene Philosophie, wie die neuen Fzge gekennzeichnet werden. So haben die Pol-Fzge in z.B. NRW jetzt "NRW-4-". "NRW-4-" ist das Kennzeichen der Landesregierung ("NRW-" =Landtag/Landesregierung) "Abteilung" Innenministerium ("NRW-4-" =Innenministerium), dem die Fzge ja gehören.
Es wurde also in einigen Bundesländern (die mit "xx-4-") ein "Kunstgriff" getan und die Fahrzeuge einfach zu Fahrzeugen der Landesregierung, Innenministerium, erklärt.Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29
Die Vergabe der "xx-4-" erfolge augenscheinlich nach der EmpfehlungDamit müssten in diesen Ländern auch die Fw-Fzge ein Kennzeichen im Muster "xx-4-" erhalten, denn auch die Feuerwehr ist ja dem LMI unterstellt.Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29
Geändert von AkkonHaLand (10.04.2008 um 14:54 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Na......über den Satz sollte man nochmal nachdenken ;-))
Ist ja eine grobe (und falsche) Unterstellung, dass die Feuerwehren dem jeweiligen Landesinnenministerium UNTERSTELLT sind !! ;-)
Feuerwehr ist zwar Ländersache, aber die Feuerwehren unterstehen (z.B. in Sachsen-Anhalt und vielen anderen BL) ausschließlich ihren jeweiligen Kommunen; Kreise und Land haben dann maximal noch die sog. Rechts- oder Fachaufsicht.....dies implementiert aber kein Unterstellungsverhältnis!
Naja... sind nicht vor einiger Zeit in (fast?) allen BuLä die Feuerwehren den jeweiligen Polizeipräsidien zugeordnet worden? Somit wäre das faktisch die Unterstellung....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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