Und genauso ist es. Ist aber in Nds. nicht anders.
Sämtliche Fahrzeuge wurde auf die Landkreise umgekennzeichnet, in denen sie Verwendung finden. Schön nach dem beispielhaften Muster CUX-XXXX.
Nun werden die neuen Fahrzeuge alle mit CUX-P XXXX zugelassen. Es kommen zwar jetzt keine zusätzlichen Kosten auf das Land zu, da die "Altfahrzeuge" nicht wieder umgekennzeichent werden müssen. Aber man erkannt doch eindeutig das verwaltungstechnische Wirrwarr unserer Gesetzgeber!





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