Anfragepunkt a.) Diese Aussage entspricht insofern der Tatsache, dass im Mängelkatalog
des Technischen Prüfdienstes der Mangel „ regelmäßige Probefahrten“
vorhanden ist.
Das Prüfteam ist innerhalb ihrer Dienstanweisung angehalten, diesen
Mangelpunkt anzukreuzen, wenn die jährliche Kilometerleistung von ca.
700 km unterschritten wurde.
b.) Die vorstehend genannte jährliche Fahrstrecke sollte aus folgenden
Gründen zurückgelegt werden.
- Der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband stellt im Rahmen der
UVV-GUV I 8651 ( Sicherheit im Feuerwehrdienst ) C1 „Sicherer
Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen“ an die Kraftfahrer von Feuerwehrfahrzeugen bestimmte Anforderungen , u.a. auch die
Vorgabe von regelmäßigen Probefahrten durch die eingeteilten
Kraftfahrer ( Maschinisten), damit sie ausreichend Kenntnisse über
die Fahreigenschaften der ihnen zugeteilten Fahrzeuge erhalten.
- Die regelmäßigen Bewegungsfahrten verhindern evt. auch
Standschäden an den Feuerwehrfahrzeugen.
( z.B. zu gering durchschmierte Radialdichtringe bewirken
Undichtheiten an Gelenkwellenantrieben und Radnaben.
Auch gehen durch lange Standzeiten mit voller Beladung
und geringer Durchwalkung des Reifens die Weichmacher im
Reifengummimaterial verloren und der Reifen wird dadurch hart
und spröde und stellt somit bei einer evt. Ablösung der Lauffläche
eine erhöhte Unfallgefahr dar. )
c.) Sanktionen bezüglich der Mängelfeststellung „ regelmäßige
Probefahrten „ sind bei Beurteilung der Einsatzbereitschaft bzw.
des Pflegezustandes in keiner Weise zu erwarten.