So habe gestern Bescheid bekommen vom Prüfdienst

Anfragepunkt a.) Diese Aussage entspricht insofern der Tatsache, dass im Mängelkatalog

des Technischen Prüfdienstes der Mangel „ regelmäßige Probefahrten“

vorhanden ist.

Das Prüfteam ist innerhalb ihrer Dienstanweisung angehalten, diesen

Mangelpunkt anzukreuzen, wenn die jährliche Kilometerleistung von ca.

700 km unterschritten wurde.



b.) Die vorstehend genannte jährliche Fahrstrecke sollte aus folgenden

Gründen zurückgelegt werden.

- Der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband stellt im Rahmen der

UVV-GUV I 8651 ( Sicherheit im Feuerwehrdienst ) C1 „Sicherer

Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen“ an die Kraftfahrer von Feuerwehrfahrzeugen bestimmte Anforderungen , u.a. auch die

Vorgabe von regelmäßigen Probefahrten durch die eingeteilten

Kraftfahrer ( Maschinisten), damit sie ausreichend Kenntnisse über

die Fahreigenschaften der ihnen zugeteilten Fahrzeuge erhalten.



- Die regelmäßigen Bewegungsfahrten verhindern evt. auch

Standschäden an den Feuerwehrfahrzeugen.

( z.B. zu gering durchschmierte Radialdichtringe bewirken

Undichtheiten an Gelenkwellenantrieben und Radnaben.

Auch gehen durch lange Standzeiten mit voller Beladung

und geringer Durchwalkung des Reifens die Weichmacher im

Reifengummimaterial verloren und der Reifen wird dadurch hart

und spröde und stellt somit bei einer evt. Ablösung der Lauffläche

eine erhöhte Unfallgefahr dar. )



c.) Sanktionen bezüglich der Mängelfeststellung „ regelmäßige

Probefahrten „ sind bei Beurteilung der Einsatzbereitschaft bzw.

des Pflegezustandes in keiner Weise zu erwarten.