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Thema: Stromerzeuger - wie oft und wie warten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Also

    normalerweise ists so, dass schon so 60 km/pro Monat eine Empfehlung sind...
    Wir bei uns fahren so ca ne Stunde, meistens in nachbargemeinden, und fahren gleich noch briefe/infopost für unseren KBM aus. da kommen wir so auf 30 bis 40 km.

    In den Wintermonaten wird bei uns keine Bewegungsfahrt durchgeführt! Zudem sind die Fahrten ja für die Fahrer der Fahrzeuge, um sie kennen zu lernen. Denn es ist jeder "neu" wenn er auf so einem Fahrzeug sitzt. Denn sehr wenige gehen tagtäglich mit einen LKW um. (Fernfahrer, oder ähnliche, die wissen, wie so ein Fzg reagiert!)

    Gruß

  2. #2
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    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Zudem sind die Fahrten ja für die Fahrer der Fahrzeuge, um sie kennen zu lernen.
    Naja, ich denke, die Fahrten sind in erster Linie mal dafür da, um Standschäden an den Fahrzeugen zu vermeiden und Schäden zu erkennen. Dass man das Gnaze natürlich mit einer Fahrerschulung verbinden kann, liegt auf der Hand.
    Mir hat man mal gesagt, dass es bei diesen Bewegungsfahrten auf darauf ankommt, dass die 50/60 km am stück gefahren werden. Also sehe ich keinen Sinn darin, diese Bewegungsfahrten mit den alltäglichen Fahrten aufzurechnen, die zumindest bei uns in der Regel wenige Kilometer betragen und noch nicht einmal dafür sorgen, dass der Motor richtig warm wird. Und wohl aus diesem Grund werden bei uns auch die Fahrtenbücher nach diesen monatlichen Fahrten überprüft. Aber bei uns ist Papier geduldig... :-(

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    So habe gestern Bescheid bekommen vom Prüfdienst

    Anfragepunkt a.) Diese Aussage entspricht insofern der Tatsache, dass im Mängelkatalog

    des Technischen Prüfdienstes der Mangel „ regelmäßige Probefahrten“

    vorhanden ist.

    Das Prüfteam ist innerhalb ihrer Dienstanweisung angehalten, diesen

    Mangelpunkt anzukreuzen, wenn die jährliche Kilometerleistung von ca.

    700 km unterschritten wurde.



    b.) Die vorstehend genannte jährliche Fahrstrecke sollte aus folgenden

    Gründen zurückgelegt werden.

    - Der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband stellt im Rahmen der

    UVV-GUV I 8651 ( Sicherheit im Feuerwehrdienst ) C1 „Sicherer

    Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen“ an die Kraftfahrer von Feuerwehrfahrzeugen bestimmte Anforderungen , u.a. auch die

    Vorgabe von regelmäßigen Probefahrten durch die eingeteilten

    Kraftfahrer ( Maschinisten), damit sie ausreichend Kenntnisse über

    die Fahreigenschaften der ihnen zugeteilten Fahrzeuge erhalten.



    - Die regelmäßigen Bewegungsfahrten verhindern evt. auch

    Standschäden an den Feuerwehrfahrzeugen.

    ( z.B. zu gering durchschmierte Radialdichtringe bewirken

    Undichtheiten an Gelenkwellenantrieben und Radnaben.

    Auch gehen durch lange Standzeiten mit voller Beladung

    und geringer Durchwalkung des Reifens die Weichmacher im

    Reifengummimaterial verloren und der Reifen wird dadurch hart

    und spröde und stellt somit bei einer evt. Ablösung der Lauffläche

    eine erhöhte Unfallgefahr dar. )



    c.) Sanktionen bezüglich der Mängelfeststellung „ regelmäßige

    Probefahrten „ sind bei Beurteilung der Einsatzbereitschaft bzw.

    des Pflegezustandes in keiner Weise zu erwarten.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Registriert seit
    17.11.2007
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    161
    sehr informativ!
    danke dir für den aufwand!
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    der Stromerzeuger sollte grundsätzlich nach Betriebsanleitung gewartet werden.

    Dazu gehört auch ein Probelauf von ca. 10-30 Minuten indealerweise mit 1/2 bis 2/3 Last.
    Selbstverständlich für eine solche Überprüfung sollten eine Schutzleiterprüfung sowie die Kontrolle der Flüssigkeitsstände sein. Kraftstoff, Öl (beim 4T-Motor), Batterie (sofern E-Starter), bei schlechtem Kaltstart sollte (vor allem beim 2T-Motor) die Zündkerze geprüft werden.

    Ähnliches gilt übrigens für Tragkraftspritzen, wenn möglich sollte man diese auch regelmäßig mal an einen Brunnen oder ein offenes Gewässer setzen und mal eine Stunde laufen lassen.

    Was Fahrzeuge angeht, finde ich es gut wenn eine gewisse Kilometerleistung abgespult wird. Gerade bei Fahrzeugen mit eingebauten Aggregaten wie RW, HLF sollte auch diese benutzt werden damit die Schmierstoffe umgewälzt werden (Hydrauliköl, Getriebeöle) und mal richtig erwärmt werden damit Kondenswasser verdunsten kann. Übrigens auch die Zusatzheizungen sollten regelmäßig in Betrieb genommen werden im Sommer für ca. 10 Minuten/Monat und vor der Winterperiode ruhig mal eine Stunde.

    Sehr stiefkindlich werden übrigens auch immer Fahrzeugbatterien behandelt. Diese sollte man regelmäßig prüfen (Flüssigkeit) und vor dem Winter mal einer Belastungsprobe unterziehen. Auto vor die Halle fahren und mal ne Stunde mit Abblend-Licht stehen lassen. Eine tadellose Batterie verkraftet das und das Auto muß hinterher einwandfrei anspringen. Tut es das nicht sollte man den Ersatz der Batterien erwägen. Wer es nicht glaubt: LKW hat in der Regel 24 Volt und min. 100 Ah Kapazität. Bei Licht an werden etwa 200 Watt an Leistung gezogen was etwa 15 Ampere entspricht. Da eine Batterie die dauern an Ladung hängt und das Feuerwehrfahrzeug in der Halle steht die mindestens 10°C hat sollte die Batterie annähernd 90 % Leistung haben, also 90 Ah. Wenn das Fahrzeug jetzt 1h land 15 Ampere verbraucht hat die Batterie immer noch 75% ihrer Kapazität. Damit sollte das Fahrzeug einwandfrei ansprigen. Tut es das nicht hat die Batterie nicht mehr die erforderliche Kaltstartleistung und gehört ausgesondert - zumal bei einem Einsatzfahrzeug.

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