Der Technische Prüfdienst der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern.
nachzulesen unter www.sfs-r.bayern.de unter technischer Prüfdienst.
Welche Konsequenzen kann ich Dir nicht sagen da wir nicht in die Predullie mit den Km kommen werden.
Der Technische Prüfdienst der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern.
nachzulesen unter www.sfs-r.bayern.de unter technischer Prüfdienst.
Welche Konsequenzen kann ich Dir nicht sagen da wir nicht in die Predullie mit den Km kommen werden.
Also ich les da nix, dass man eine gewisse Strecke/Jahre fahren muss. In dem RTF des Prüfumfangs steht lediglich "Prüfung des Fahrtenbuches". Näheres findet man da nicht.
Mir ist das auch neu, dass in BY alle Fw-Fzg eine gewissen KM Anzahl runterspulen müssen.
Das Argument bei größeren Wehren, dass ihre Fzg. aufgrund der Einsatzzahlen, die "erforderlichen" KM schnell übertroffen haben, kann definitiv nicht für ALLE Fzg gelten!
Was ist mit dem SW, dem GW-G und den ganzen Sonderfahrzeugen? Ich glaube nicht, dass die mehrmals im Monat rausfahren und ihre 50KM leisten....
Greetz
Benni
Bevor wir das Kaffeesatzorakel zum glühen bringen
ich hab denen eine Mail geschrieben
den Rest wird man sehen
Wenn so ist wärs schwachsinn
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
normalerweise ists so, dass schon so 60 km/pro Monat eine Empfehlung sind...
Wir bei uns fahren so ca ne Stunde, meistens in nachbargemeinden, und fahren gleich noch briefe/infopost für unseren KBM aus. da kommen wir so auf 30 bis 40 km.
In den Wintermonaten wird bei uns keine Bewegungsfahrt durchgeführt! Zudem sind die Fahrten ja für die Fahrer der Fahrzeuge, um sie kennen zu lernen. Denn es ist jeder "neu" wenn er auf so einem Fahrzeug sitzt. Denn sehr wenige gehen tagtäglich mit einen LKW um. (Fernfahrer, oder ähnliche, die wissen, wie so ein Fzg reagiert!)
Gruß
Naja, ich denke, die Fahrten sind in erster Linie mal dafür da, um Standschäden an den Fahrzeugen zu vermeiden und Schäden zu erkennen. Dass man das Gnaze natürlich mit einer Fahrerschulung verbinden kann, liegt auf der Hand.
Mir hat man mal gesagt, dass es bei diesen Bewegungsfahrten auf darauf ankommt, dass die 50/60 km am stück gefahren werden. Also sehe ich keinen Sinn darin, diese Bewegungsfahrten mit den alltäglichen Fahrten aufzurechnen, die zumindest bei uns in der Regel wenige Kilometer betragen und noch nicht einmal dafür sorgen, dass der Motor richtig warm wird. Und wohl aus diesem Grund werden bei uns auch die Fahrtenbücher nach diesen monatlichen Fahrten überprüft. Aber bei uns ist Papier geduldig... :-(
Gruß, Mr. Blaulicht
So habe gestern Bescheid bekommen vom Prüfdienst
Anfragepunkt a.) Diese Aussage entspricht insofern der Tatsache, dass im Mängelkatalog
des Technischen Prüfdienstes der Mangel „ regelmäßige Probefahrten“
vorhanden ist.
Das Prüfteam ist innerhalb ihrer Dienstanweisung angehalten, diesen
Mangelpunkt anzukreuzen, wenn die jährliche Kilometerleistung von ca.
700 km unterschritten wurde.
b.) Die vorstehend genannte jährliche Fahrstrecke sollte aus folgenden
Gründen zurückgelegt werden.
- Der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband stellt im Rahmen der
UVV-GUV I 8651 ( Sicherheit im Feuerwehrdienst ) C1 „Sicherer
Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen“ an die Kraftfahrer von Feuerwehrfahrzeugen bestimmte Anforderungen , u.a. auch die
Vorgabe von regelmäßigen Probefahrten durch die eingeteilten
Kraftfahrer ( Maschinisten), damit sie ausreichend Kenntnisse über
die Fahreigenschaften der ihnen zugeteilten Fahrzeuge erhalten.
- Die regelmäßigen Bewegungsfahrten verhindern evt. auch
Standschäden an den Feuerwehrfahrzeugen.
( z.B. zu gering durchschmierte Radialdichtringe bewirken
Undichtheiten an Gelenkwellenantrieben und Radnaben.
Auch gehen durch lange Standzeiten mit voller Beladung
und geringer Durchwalkung des Reifens die Weichmacher im
Reifengummimaterial verloren und der Reifen wird dadurch hart
und spröde und stellt somit bei einer evt. Ablösung der Lauffläche
eine erhöhte Unfallgefahr dar. )
c.) Sanktionen bezüglich der Mängelfeststellung „ regelmäßige
Probefahrten „ sind bei Beurteilung der Einsatzbereitschaft bzw.
des Pflegezustandes in keiner Weise zu erwarten.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
sehr informativ!
danke dir für den aufwand!
mit kameradschaftlichem Gruß!
Gerätewart und zuständig für Funk
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)