Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Was hat das mit der Versicherung zu tun? Richtig: NIX!

Falsch!!! ein Feuerwehrmann ist nur dann versichert wenn er versicherte Tätigkeit ausübt! D.h. Versicherte Tätigkeit = Aufgaben die er nach Gesetz zu erfüllen hat!
Zitat Zitat von überhose
Meine Antwort zur Versicherung weiter oben bezog sich auf die Herleitung von "Maddin", dass der Versicherungsschutz deshalb zustande kommt, weil die FW darum "gebeten" wurde. Das ist Nonsens.
Das ich net darum gebeten werden muss is klar (es gibt auch den Fall wo ich es muss --> Amtshilfe) aber wenn ich darum gebeten werde, SOLLTE ich es machen, sollange es eine Aufgabe ist die ich Erfüllen kann UND ich meine Hauptaufgabe als Feuerwehr jederzeit ausführen kann)(siehe HBKG §6 Abs.3)



Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Die Haftung liegt hier beim Pferdehalter und Reiter. Aber das euch ein solches Gefährdungspotential nicht interessiert, obwohl ihr das ganze "absichert", ist etwas leichtgläubig...
Gegen was sichern wir denn ab???? den Reiter? das Pferd? NEIN!
nur gen den fließenden Verkehr und die Brandgefahr beim Feuer.
SONST NIX! Also kann und das Pferd und der Reiter egal sein! (Das ist Sache vom Veranstalter....)




Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Nur wenn die Gemeinde sagt, das geht kostenfrei in Ordnung, ist das so (wird sie hier wohl machen, da sie als Träger der Grundschulen und Kindergärten letztlich auch Veranstalter ist...). Wenn die Feuerwehr dafür gemeindeeigene Geräte/Fahrzeuge nutzt, hat das überhaupt nichts mit dem Verein Feuerwehr zu tun! Was macht ihr, wenn der Sportverein im Sommer 3x wöchentlich sseinen Sportplatz von euch bewässert haben will?
Das ist bei uns etwas anders! z.B. Bei angeordneten BSD gibt es normalerweise eine Aufwandsentschädigung für die Kräfte. Wenn wir die nicht wollen gibts auch keinen Kostenbescheid....
In dem Fall vom Umzug wollen wir auch keine Entschädigung (ich weis aber auch net ob uns da sowas zu steht) Ich wüsste bis jetzt noch von keiner Vorderung von der Stadt an irgendwen außer wo die Kräfte die Entschädigung wollten oder wo es durch irgendwelche Sachen zum "kostenpflichtigen" Ernstfall (z.B.PKW-Brand beim Betrieb des PKW oder absichtliche Fehlalarmierung) kam.

Vielleicht ist auch unsere Stadt nur etwas tolleranter in solchen Sachen (kann ja auch gut sein)


Zitat Zitat von akkonsaarland
aber was ich nicht verstehe ist der ordnerdienst.
sind wir bei 2m geräten, anhaltekellen und ähnlichem nicht wieder bei dem thema
" feuerwehrs regelt den verkehr"
Ich weis jetzt nicht wie es die anderen Handhaben aber wir REGELN keinen Verkehr. Wir sichern nur ab (Wir sperren die Straße zur Sicherheit ab und verschwinden dann von der Straße... Die grüne Seite der Kelle wird nie benutzt...)
Somit liegt in unserm Fall nur eine reine Absicherung und keine Regelung vor.....