Falsch!!! ein Feuerwehrmann ist nur dann versichert wenn er versicherte Tätigkeit ausübt! D.h. Versicherte Tätigkeit = Aufgaben die er nach Gesetz zu erfüllen hat!
Das ich net darum gebeten werden muss is klar (es gibt auch den Fall wo ich es muss --> Amtshilfe) aber wenn ich darum gebeten werde, SOLLTE ich es machen, sollange es eine Aufgabe ist die ich Erfüllen kann UND ich meine Hauptaufgabe als Feuerwehr jederzeit ausführen kann)(siehe HBKG §6 Abs.3)Zitat von überhose
Gegen was sichern wir denn ab???? den Reiter? das Pferd? NEIN!
nur gen den fließenden Verkehr und die Brandgefahr beim Feuer.
SONST NIX! Also kann und das Pferd und der Reiter egal sein! (Das ist Sache vom Veranstalter....)
Das ist bei uns etwas anders! z.B. Bei angeordneten BSD gibt es normalerweise eine Aufwandsentschädigung für die Kräfte. Wenn wir die nicht wollen gibts auch keinen Kostenbescheid....
In dem Fall vom Umzug wollen wir auch keine Entschädigung (ich weis aber auch net ob uns da sowas zu steht) Ich wüsste bis jetzt noch von keiner Vorderung von der Stadt an irgendwen außer wo die Kräfte die Entschädigung wollten oder wo es durch irgendwelche Sachen zum "kostenpflichtigen" Ernstfall (z.B.PKW-Brand beim Betrieb des PKW oder absichtliche Fehlalarmierung) kam.
Vielleicht ist auch unsere Stadt nur etwas tolleranter in solchen Sachen (kann ja auch gut sein)
Ich weis jetzt nicht wie es die anderen Handhaben aber wir REGELN keinen Verkehr. Wir sichern nur ab (Wir sperren die Straße zur Sicherheit ab und verschwinden dann von der Straße... Die grüne Seite der Kelle wird nie benutzt...)Zitat von akkonsaarland
Somit liegt in unserm Fall nur eine reine Absicherung und keine Regelung vor.....