Korrekt, wobei man dabei den Teilnehmern noch differenzieren muss. Gilt es als schulische Veranstaltung, sind auch die mitgehenden Lehrer, Schüler und u.U. noch die Eltern über die GUV versichert, auch der St.-Martin-Darsteller kann arutner fallen.
Meine Antwort zur Versicherung weiter oben bezog sich auf die Herleitung von "Maddin", dass der Versicherungsschutz deshalb zustande kommt, weil die FW darum "gebeten" wurde. Das ist Nonsens.