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Richtig. Aber die Fahrzeughallen mit entsprechenden Absauganlagen für die Abgase auszustatten fällt dann zufällig nicht in die Pflicht einer Kommune.
Fehlende klare Rechtsgrundlage. Könnte man evtl. mit den UVV herleiten. Aber natürlich lässt sich mit eindeutigen Rechtsgrundlagen eher etwas bewirken, als mit schwammigen, die großen Interpretationsspielraum lassen. Letzteres ist ja leider Standard im deutschen Rechtssystem.

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Und bevor man so ein TamTam macht, sollte man eher versuchen ein Kompromiss zu finden, als ständig auf irgendwelchen Paragraphen rum zu reiten.
Finde ich auch, nicht das wir uns falsch verstehen. Ich will nur aufzeigen, dass letztlich, wenn kein Kompromiss gefunden wird (aber auch wenn einer da ist!), der Nichtraucher am längeren Hebel sitzt. Und das find ich eben auch gut so.