Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

oder

b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


Gruß