Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

Werner
In Niedersachsen ab Gemeinde-/Stadtbrandmeister aufwärts! Da drunter läuft gar nichts!