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Thema: Sonderrechte im privat Fahrzeug???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @ Pipsi

    Wie is das nun gemeint ;-)

  2. #2
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    Um legal etwas eintragen zu lassen, muss das von der Regierung genehmigt werden, soweit ich das weiß. Zustäzlich benötigst du ein festes 4m-Funkgerät, das dir auch genehmigterweise eingebaut werden muss!

    Den ersten Teil hat mir unser SBI erzählt (der hat sowas), der zweite Teil stand in einer Ministerumsverordnung, die ich irgendwo gelesen und auch schon mal gepostet hatte!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  3. #3
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    Naja gt hab verstanden das soetwas nicht möglich ist, zumindest nicht auf legalem wege ...!!!

    trotzdem danke....

  4. #4
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Um legal etwas eintragen zu lassen, muss das von der Regierung genehmigt werden, soweit ich das weiß. Zustäzlich benötigst du ein festes 4m-Funkgerät, das dir auch genehmigterweise eingebaut werden muss!

    Den ersten Teil hat mir unser SBI erzählt (der hat sowas), der zweite Teil stand in einer Ministerumsverordnung, die ich irgendwo gelesen und auch schon mal gepostet hatte!
    "Den zweiten Teil"... Ist aktuell in der Fassung nur für Bayern gültig ^^

    Desweiteren:

    Auto der HiOrg/Träger der FW schenken... die Melden das dann an, du zahlst denen nur Steuern/Versicherung und schon bekommste ne SoSi-Anlage...
    Aber bitte: Bei uns hat da nur beim Leitenden Notarzt geklappt... also nicht gleich jeder "ach so wichtige wichtling" vorrennen... denn ihr werdet sehr schnell geblockt ;)

    In RLP gibts beispielsweise annähernd Keine Sondergenehmigungen mehr für SoSi in Privat-KFZ...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Ah okay, wieder die "in bayern und sonst nirgends" - Geschichte... Ich argumentiere nie wieder mit Gesetzen :D
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  6. #6
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    Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

    Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

    Werner

  7. #7
    FiRe-1987 Gast
    also bei uns haben nur die beiden Gemeindebrandinspektoren SoSi im privat-pkw.... und das is auch nicht wirklich fest eingebaut... mini-sig und micro-sig... aber die haben das ding eingetragen...

  8. #8
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    Das diese Disskusion immer wieder kommt ist wirklich unglaublich. Seid ihr wirklich alle so wichtig???

  9. #9
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

    Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

    Werner
    In Niedersachsen ab Gemeinde-/Stadtbrandmeister aufwärts! Da drunter läuft gar nichts!

  10. #10
    Rhein-Sieg 03-41-05 Gast
    Also im Feuerwehrmagazin 10/2007 steht folgendes zum Thema "Sondersignale im Privatfahrzeug":
    Original aus Feuerwehrmagazin 10/2007)
    MAGDEBURG (ST) - Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt erlaubt absofort auf privaten PKWs von Feuerwehrführungskräften die Instalation einer Sondersignalanlage. Betroffen sind rund 900 Anspruchsberechtigte wie Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter oder Gemeindewehrführer. Das Landesverwaltungsamt muss entsprechend Genehmigungen erteilen, alle technischen Veränderungenam Fahrzeug werden in den Zulassungspapiereneingetragen. Der Nutzer muss nicht nur über ein Fahrtenbuch verfügen, sondern auch eine Mindestausstattung aufweisen. Dazu gehören ein Sprechfunkgerät für den 4m-Funk, Einsatzkleidung sowie Warn- und Beleuchtungsgeräte.

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