Ah okay, wieder die "in bayern und sonst nirgends" - Geschichte... Ich argumentiere nie wieder mit Gesetzen :D
Ah okay, wieder die "in bayern und sonst nirgends" - Geschichte... Ich argumentiere nie wieder mit Gesetzen :D
Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.
Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)
Werner
also bei uns haben nur die beiden Gemeindebrandinspektoren SoSi im privat-pkw.... und das is auch nicht wirklich fest eingebaut... mini-sig und micro-sig... aber die haben das ding eingetragen...
Das diese Disskusion immer wieder kommt ist wirklich unglaublich. Seid ihr wirklich alle so wichtig???
Hallo,
es sit schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Nur ein "erlauchter" Personenkreis darf SoSi-Anlagen führen. Schlicht und ergreifend.
Siehe auch
forum.rkl-shop.de >> Unterforum: Recht
Also im Feuerwehrmagazin 10/2007 steht folgendes zum Thema "Sondersignale im Privatfahrzeug":
Original aus Feuerwehrmagazin 10/2007)
MAGDEBURG (ST) - Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt erlaubt absofort auf privaten PKWs von Feuerwehrführungskräften die Instalation einer Sondersignalanlage. Betroffen sind rund 900 Anspruchsberechtigte wie Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter oder Gemeindewehrführer. Das Landesverwaltungsamt muss entsprechend Genehmigungen erteilen, alle technischen Veränderungenam Fahrzeug werden in den Zulassungspapiereneingetragen. Der Nutzer muss nicht nur über ein Fahrtenbuch verfügen, sondern auch eine Mindestausstattung aufweisen. Dazu gehören ein Sprechfunkgerät für den 4m-Funk, Einsatzkleidung sowie Warn- und Beleuchtungsgeräte.
Jeder Wehrführer eine Sosi??Na dann gute Nacht, einmal im Jahr eine Alarmierung und dann aber mit dem Privat PKW durch Dorf! Echt toll!!! Weiter so, damit verringern sich bestimmt die Unfallzahlen erheblich.
Stimmt,
wer (den Erlass im Ursprungstext) lesen kann wird dort nämlich das Wort: GEMEINDE-Wehrleiter lesen ;-))
Und........das das Landesverwaltungsamt diese Genehmigungen nur im besonders begründeten Einzelfall erteilen wird.....also mal bitte keine Polemik oder so'n geistigen Müll
(@rotkreuz)
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