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Thema: Sonderrechte im privat Fahrzeug???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Ah okay, wieder die "in bayern und sonst nirgends" - Geschichte... Ich argumentiere nie wieder mit Gesetzen :D
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  2. #2
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    Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

    Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

    Werner

  3. #3
    FiRe-1987 Gast
    also bei uns haben nur die beiden Gemeindebrandinspektoren SoSi im privat-pkw.... und das is auch nicht wirklich fest eingebaut... mini-sig und micro-sig... aber die haben das ding eingetragen...

  4. #4
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    Das diese Disskusion immer wieder kommt ist wirklich unglaublich. Seid ihr wirklich alle so wichtig???

  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    es sit schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Nur ein "erlauchter" Personenkreis darf SoSi-Anlagen führen. Schlicht und ergreifend.

    Siehe auch

    forum.rkl-shop.de >> Unterforum: Recht

  6. #6
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

    Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

    Werner
    In Niedersachsen ab Gemeinde-/Stadtbrandmeister aufwärts! Da drunter läuft gar nichts!

  7. #7
    Rhein-Sieg 03-41-05 Gast
    Also im Feuerwehrmagazin 10/2007 steht folgendes zum Thema "Sondersignale im Privatfahrzeug":
    Original aus Feuerwehrmagazin 10/2007)
    MAGDEBURG (ST) - Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt erlaubt absofort auf privaten PKWs von Feuerwehrführungskräften die Instalation einer Sondersignalanlage. Betroffen sind rund 900 Anspruchsberechtigte wie Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter oder Gemeindewehrführer. Das Landesverwaltungsamt muss entsprechend Genehmigungen erteilen, alle technischen Veränderungenam Fahrzeug werden in den Zulassungspapiereneingetragen. Der Nutzer muss nicht nur über ein Fahrtenbuch verfügen, sondern auch eine Mindestausstattung aufweisen. Dazu gehören ein Sprechfunkgerät für den 4m-Funk, Einsatzkleidung sowie Warn- und Beleuchtungsgeräte.

  8. #8
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    294
    Jeder Wehrführer eine Sosi??Na dann gute Nacht, einmal im Jahr eine Alarmierung und dann aber mit dem Privat PKW durch Dorf! Echt toll!!! Weiter so, damit verringern sich bestimmt die Unfallzahlen erheblich.

  9. #9
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    Zitat Zitat von rotkreuz Beitrag anzeigen
    Jeder Wehrführer eine Sosi??Na dann gute Nacht, einmal im Jahr eine Alarmierung und dann aber mit dem Privat PKW durch Dorf! Echt toll!!! Weiter so, damit verringern sich bestimmt die Unfallzahlen erheblich.
    Naja wenn rund 900 anspruchsberechtigt sind, denke ich nicht das jeder kleine Dorfkommandant eine SoSi Anlage bekommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
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    Stimmt,

    wer (den Erlass im Ursprungstext) lesen kann wird dort nämlich das Wort: GEMEINDE-Wehrleiter lesen ;-))

    Und........das das Landesverwaltungsamt diese Genehmigungen nur im besonders begründeten Einzelfall erteilen wird.....also mal bitte keine Polemik oder so'n geistigen Müll
    (@rotkreuz)

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