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Thema: Sonderrechte im privat Fahrzeug???

  1. #16
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    Ne bin 26 ... !!!

    Naja gut ich denk ich lass das dann mal lieber oder ???

    Mfg

  2. #17
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    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Könnts ihr euch bitte mal zusammenreißen und nicht gleich persönlich werden...
    Aber da fehlts doch an der geistigen Reife,oder?

    Naja, bin schon still ;-)

  3. #18
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    Zitat Zitat von HeroesWearHaix Beitrag anzeigen
    Ne bin 26 ... !!!

    Naja gut ich denk ich lass das dann mal lieber oder ???

    Mfg
    richtig

    besser ist das
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #19
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    Ja das denk ich auch und wegen der Geistlichen... ja ihr habt recht ich bin einfach ein kompletter Narr was Hiorgs angeht....!!!

    Mfg

  5. #20
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    Zitat Zitat von HeroesWearHaix Beitrag anzeigen
    von der Ausbildung her bin bei der FFW ganz normal als Feuerwehrdienstleistender beschäftigt und beim Rettungsdienst, und bei SEG und demnächst auch HVO.


    Zitat Zitat von HeroesWearHaix Beitrag anzeigen
    [...] ich bin einfach ein kompletter Narr was Hiorgs angeht....!!!

    Mfg


    Dem gibt es absolut nichts hinzu zu fügen !!!

  6. #21
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    @ Pipsi

    Wie is das nun gemeint ;-)

  7. #22
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    Um legal etwas eintragen zu lassen, muss das von der Regierung genehmigt werden, soweit ich das weiß. Zustäzlich benötigst du ein festes 4m-Funkgerät, das dir auch genehmigterweise eingebaut werden muss!

    Den ersten Teil hat mir unser SBI erzählt (der hat sowas), der zweite Teil stand in einer Ministerumsverordnung, die ich irgendwo gelesen und auch schon mal gepostet hatte!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  8. #23
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    Naja gt hab verstanden das soetwas nicht möglich ist, zumindest nicht auf legalem wege ...!!!

    trotzdem danke....

  9. #24
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Um legal etwas eintragen zu lassen, muss das von der Regierung genehmigt werden, soweit ich das weiß. Zustäzlich benötigst du ein festes 4m-Funkgerät, das dir auch genehmigterweise eingebaut werden muss!

    Den ersten Teil hat mir unser SBI erzählt (der hat sowas), der zweite Teil stand in einer Ministerumsverordnung, die ich irgendwo gelesen und auch schon mal gepostet hatte!
    "Den zweiten Teil"... Ist aktuell in der Fassung nur für Bayern gültig ^^

    Desweiteren:

    Auto der HiOrg/Träger der FW schenken... die Melden das dann an, du zahlst denen nur Steuern/Versicherung und schon bekommste ne SoSi-Anlage...
    Aber bitte: Bei uns hat da nur beim Leitenden Notarzt geklappt... also nicht gleich jeder "ach so wichtige wichtling" vorrennen... denn ihr werdet sehr schnell geblockt ;)

    In RLP gibts beispielsweise annähernd Keine Sondergenehmigungen mehr für SoSi in Privat-KFZ...

    MfG Fabsi

  10. #25
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    Ah okay, wieder die "in bayern und sonst nirgends" - Geschichte... Ich argumentiere nie wieder mit Gesetzen :D
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  11. #26
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    1.061
    Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

    Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

    Werner

  12. #27
    FiRe-1987 Gast
    also bei uns haben nur die beiden Gemeindebrandinspektoren SoSi im privat-pkw.... und das is auch nicht wirklich fest eingebaut... mini-sig und micro-sig... aber die haben das ding eingetragen...

  13. #28
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    294
    Das diese Disskusion immer wieder kommt ist wirklich unglaublich. Seid ihr wirklich alle so wichtig???

  14. #29
    Christian Gast
    Hallo,

    es sit schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Nur ein "erlauchter" Personenkreis darf SoSi-Anlagen führen. Schlicht und ergreifend.

    Siehe auch

    forum.rkl-shop.de >> Unterforum: Recht

  15. #30
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    Hi, gibt (außer Bayern) auch noch andere Bundesländer, in denen per (untergesetzlicher) Regelung (meist im Rahmen eines Ministerialerlasses) geregelt ist, für welchen Personenkreis solche Ausnahmen von der StVZO zulässig sind und für welche nicht.

    Auf Anhieb fallen mir noch Niedersachen, Sachsen-Anhalt, NRW, BRB ein....aber erhebe damit keinen Anspruch auf Vollzähligkeit :-)

    Werner
    In Niedersachsen ab Gemeinde-/Stadtbrandmeister aufwärts! Da drunter läuft gar nichts!

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