Selbst das Bestattungsgesetz greift (i.d.R.) in das GG ein, in dem, zwecks Leichenschau das, Betreten der Wohnung o.ä. zu dulden ist.
Eine Einschränkung grundgesetzlicher Regelungen durch nachrangige Gesetze ist nichts außergewöhnliches.
MfG
Frank
Selbst das Bestattungsgesetz greift (i.d.R.) in das GG ein, in dem, zwecks Leichenschau das, Betreten der Wohnung o.ä. zu dulden ist.
Eine Einschränkung grundgesetzlicher Regelungen durch nachrangige Gesetze ist nichts außergewöhnliches.
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