Das "Der" würd ich weglassen ;)Zitat von akkonsaarland
Ausserdem bist du doch """nur""" Assistent, wenn ich mich nicht irre *duck und renn*
MfG Fabsi
Das "Der" würd ich weglassen ;)Zitat von akkonsaarland
Ausserdem bist du doch """nur""" Assistent, wenn ich mich nicht irre *duck und renn*
MfG Fabsi
Zitat von Fabpicard
doch genau mit "der" sanitäter.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Und wenn dann alles nicht mehr hilf...
usw. ^^ (Ich lass das jetzt mal weg, bevor du dich wieder aufregst)
Gewalt mit Gewalt zu konfrontieren ist sicherlich nicht die korrekte Lösung. Und ich wüßte auch nicht wo ich mich aufgeregt haben sollte?!
"Gewalt mit Gewalt zu konfrontieren ist sicherlich nicht die korrekte Lösung."
Ich bin im Allgemeinen auch nicht gewalttätig, im Gegenteil.
Bloss wenn mich jemand angreift (ob in oben beschriebener Situation oder nachts im Park ist dann egal), dann wehre ich mich.
Ausserdem möchte ich anmerken, dass die Emotionen auch eine wichtige Rolle spielen. Ist jemand verletzt und man wird bei Hilfemassnahmen behindert, kocht die Wut vermutlich schneller hoch als sonst, da man die Reaktion wohl nicht versteht und gleichzeitig verachtet.
edit: Es wurden ein oder zwei weitere Verletzte angesprochen...
Dazu möchte ich folgendes sagen: Der Oberlehrer kann sich seine Wunden selber lecken.
Hallo Kollegen,
gestern abend war wieder ein Beitrag über "Gaffer" im Fernsehen.
In der Sendung PLANETOPIA wurde das Problem erneut angesprochen.
Ich verstehe es nicht, das Leute rum stehen und nichts machen....
Gruß
THW_ler
Hm, so ist das wenn andere der Meinung sind, dass Sie selbst es besser wissen und können.
Schwieriges Thema, aber klare Regelung:
Fakt:
Nicht tätig werden oder Kräfte behindern -> unterlassene Hilfeleistung !!!
Im Einsatz ist das noch klarer geregelt:
Einschränkung der Grundrechte (Freiheit der Person) -> nicht gleich zuschlagen, aber darauf hinweisen und nötigenfalls geeignete Maßnahmen einleiten.
Als Einsatzkraft der Feuerwehr ist man berechtigt auf Weisung des GF bzw. des EL gewisse Rechte der Person einzuschränken. Wenn diese Einschränkungen missachtet werden droht STRAFANZEIGE!
Hallo,
ICh halte es durchaus für möglich, das wenn ich HELFER BEHINDERE noch andere Tatbestandsmerkmale in Betracht kämen, gegen die eine Verurteilung wg.Verstoss gegen den 323c eher HArmlos währe.
Wenn ich einen Helfer bei der Ersthilfe wirksam behindere, bzw. dies zumindest versuche, kommt vieleicht sogar ein (versuchtes?) Tötungsdelikt dabei raus?
(Ähnlich dem Totschlag durch unterlassen?)
Ich bin mir da jetzt nicht sicher, aber vorstellen könnte ich es mir... (Volljuristen anwesend?)
Der oben geschilderte Sachverhalt ist aber kein solcher Fall, da die Verhinderung nur "Verbal" war...
Wenn ich in einer solchen Situation jemanden "Umhaue" der mich aktiv an der augenscheinlich dringend benötigten ersten Hilfe hindern möchte, so ist das übrigends gerechtfertigt (vgl. Nothilfe) allerdings habe ich dann natürlich im zumutbaren und möglichen Rahmen auch ihm gegenüber erste Hilfe zu leisten.
Da ich mich aber nicht Teilen kann, natürlich erst nachdem ich mich nicht mehr um die schwerverletzte Person kümmern muss ;-) !
Gruß
Carsten
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Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Das ist sicherlich richtig, aber berechtigt mich das dazu irgendwem eine Axt in die Motorhaube zu hauen ?
Ich kann mich (allerdings auf die Bundeswehr bezogen) daran erinnern, das es mal nen Satz wie "Verhältnissmäßigkeit" gab, der ist in diesem Beitrag auch gefallen.
Wo ist da bitte die Verhältnissmäßigkeit ?
@WAF-18-83-1:
Das ist vollkommen richtig. Ich denke man muss niemandem eine Axt in die Motorhaube schlagen um ihm klar zu machen, dass es dort nicht weiter geht. Aber sicher ist das notieren des Kennzeichens und das hinweisen auf die Rechte sehr wirksam. Falls es immernoch nicht reicht wird sicher die Geldstrafe nach einer Anzeige sehr wirksam sein (zumindest fürs nächste mal). Wenn aber eskaliert, dann muss man halt (gegeben der Verhältnismäßigkeit) den §16 Art.2 Abs.2 (Freiheit der Person) einschränken.
Dazu muss ich mit Sicherheit keine Axt in die Motorhaube kloppen -> Ist meines erachtens (wieder Verhältnismäßigkeit) Sachbeschädigung, die vermieden hätte werden können und somit zur Strafe zu bringen.
Rächdschraibrefoam?
klarer fall
sachbeschädigung
aha feuerwehr ist das selbe wie die polizei?
der el steht höher wie das grundgesetz?
welche rechte darf ich einschränken?
und für was wird diese anzeige gestellt?
gab es net mal in bayern die gesetzesidee gaffer die behindern mit 10000mark geldstrafe zu belegen?
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für NRW: das FSHG
§ 27, Absatz 1: "Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen."
Dadurch wird das Recht der freien Aufenthaltsbestimmung eingeschränkt.
Ähnliches gilt für den Schutz des Eingetums: auf Weisung des GF/EL darf jeder FM fremdes Eigentum entfernen oder im Einsatz nutzen! (natürlich muss das ganze im Verhältnis stehen)
Das steht im §28, Absatz 2:
"Die Eigentümer und Besitzer der von Schadenfeuer, Unglücksfällen oder öffentlichen
Notständen betroffenen Grundstücke, Gebäude und Schiffe sind verpflichtet, den beim Einsatz
dienstlich tätigen Personen Zutritt zu gestatten und Arbeiten zur Abwendung der Gefahr zu dulden.
Sie haben Wasservorräte, die sich in ihrem Besitz befinden oder auf ihren Grundstücken gewonnen werden können, sowie sonstige Hilfsmittel, insbesondere für die Schadensbekämpfung verwendbare Geräte, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen und zur Benutzung zu überlassen"
@ CarstenDO:
Danke für die Antwort.
@überhose:
Sehr Wortkarg dein Beitrag.
Sagt wer? -> Gibts in jedem GF Lehrgang gratis dazu! Rechte und Pflichten des GF.
Rechte des GF:
EINSCHRÄNKUNG der Grundrechte! Kein ausser Kraft setzen.
Eingeschränkt werden, dürfen folgende:
§16 GG
Artikel 2 Abs.1 körperliche Unversehrtheit
Artikel 2 Abs.2 Freiheit der Person
Artikel 1 Abs.1 informationelle Selbstbestimmung
Artikel 11 Abs.1 Freizügigkeit
Artikel 12 Abs. 1 Freiheit des Berufes
Artikel 13 Abs.1 Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 14 Abs.1 Gewährleistung des Eigentums
(steht übrigens auch sicher in eurem Brand- und KatS Gesetz)
und somit @akkonsaarland steht der EL gewissermaßen (verhältnismäßigkeit der mittel) über dem GG. Richtig.
Geändert von FMS-Scanner (08.10.2007 um 17:16 Uhr)
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