Bei der Gewaltanwendung gegenüber solchen (und anderen) Menschen ist auch noch eine Kleinigkeit zu beachten.
Gegenüber dem primär Verletzten habe ich lediglich die Pflicht der Ersten Hilfe, solange sie mir möglich und zumutbar ist. Hindert mich jemand daran, mache ich mich nicht strafbar.
Wenn ich den "Hinderungsgrund" jetzt zu Boden strecke, habe ich einen zweiten Patienten (s.o.), dem ich ebenfalls hilfeleistungsverpflichtet bin. Zusätzlich habe ich ihm allerdings auch noch eine Garantenpflicht, weil ich Verursacher seiner Verletzung bin.

Naja, hoffen wir mal, dass solche Situationen wirklich selten vorkommen.

Häufiger ist dann doch die Variante: Ein dritter hüpft durch die Gegend und ruft "Ich bin Arzt" - Meine Frage: "Was für ein Arzt?" - Er darauf:" Ich habe mich noch nicht entschieden" - ich: "Welches Semester?" - Er: "ich fange nächstes Jahr mit dem ersten an!!!" ;-)
So wirklich passiert, und mit einigen Varianten schon öfters erlebt!

Gruß, Mr. Blaulicht