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Thema: Sonderrechte

  1. #1
    firealarm Gast

    Sonderrechte

    Was heißt, wenn ich einem Einsatz Sonderrechte vergebe.?

    Wo ist der Unterschied zwischen einem Einsatz mit und ohne Sonderrechten?

    Gruss

  2. #2
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    Auf was bezogen meinst du das jetzt?

    Was meinst du mit: "wenn ich Sonderrechte vergebe"?

    mfg

  3. #3
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    Denke mal wenn die EZ sagt "mit Sonder" is in etwa das gleiche wie bei uns im RD "im Notfall".

    Das is halt dann das von der Leitstelle das Anfahren unter Verwendng von Sonder und Wegerecht angeordnet wird.....also so würde ich das bezeichnen und interpretieren....

  4. #4
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    Zitat Zitat von firealarm
    Was heißt, wenn ich einem Einsatz Sonderrechte vergebe.?
    Ob Sonderrechte nach StVO in Anspruch genommen werden dürfen, oder nicht. Wird i.d.R. aber nicht durch die Leitstelle oder sonstwen vorgegeben, nur mancherorts die Wegerechte.

  5. #5
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    Bei uns heisst das....je nach Disponent...."mit Alarm"...."mit Werbung"....."mit Sondersignal"....."mit Sonder- und Wegerechten".....wie es beliebt ;-))

  6. #6
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    ich hab eben im rs-kurs was ganz krasses "beigebracht" bekommen:

    "mitm privat pkw von zuhaus zum GH hat man sonderrechte, dazu gehört u.a. über rote ampeln fahren, keine geschwindigkeitsbegrenzung, in einbahnstraßen fahren .... ( das selbe gilt für den RD )

    - für sonderrechte braucht man kein blaulicht und martinshorn -

    mitm rtw DÜRFTE ich ohne blaulicht und martinshorn über rote ampeln fahren"

    ---->vereinbarung der stadt aachen

  7. #7
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    ich hab eben im rs-kurs was ganz krasses "beigebracht" bekommen:

    "mitm privat pkw von zuhaus zum GH hat man sonderrechte, dazu gehört u.a. über rote ampeln fahren, keine geschwindigkeitsbegrenzung, in einbahnstraßen fahren .... ( das selbe gilt für den RD )

    - für sonderrechte braucht man kein blaulicht und martinshorn -

    mitm rtw DÜRFTE ich ohne blaulicht und martinshorn über rote ampeln fahren"

    ---->vereinbarung der stadt aachen
    @ hänschenklein:

    Welcher "gefährlich Nichtswissende" hat sich denn da profilieren wollen? Dem sollte man die Befähigung zu allem absprechen!

  8. #8
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    lehrgangsstoff aus einer präsentation bzw. aus einem curriculum.

  9. #9
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    Das ist sowieso in jedem Bundesland anders geregelt!

  10. #10
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    Zitat Zitat von hänschenklein
    lehrgangsstoff aus einer präsentation bzw. aus einem curriculum.
    ich glaube da hast du etwas falsch verstanden oder der Ausbilder!!!
    MFG

  11. #11
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    da war auch kein gesetzestext bzw vermerkt auf ein gesetz dabei. es wurd halt nur darauf hingewiesen, dass das eine vereinbarung der stadt aachen wäre...

  12. #12
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    dann wohl eher der ausbilder

  13. #13
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    ja sobald dein Melder geht, gelten für dich Sonderrechte, das ich richtig,
    ABER:
    da du mit Auto bzw. Fahrrad das den anderen Vekehrsteilnehmern nicht mitteilen kannst, kannst du nicht einfach über rote Ampeln fahren und andere Vekehrsteilnehmer gefährden!
    Wenn du in einer 50er Zone je nach Vekehrslage 70-80 fährst, ist das noch verhältnismäßig in Ordnung, aber man muss das halt immer von der Situation abhängig machen...
    MFG

  14. #14
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    prinzipiell ist mir das sowas von latte was ich darf und was nicht, von der diskusion hab ich eh die hosen voll, ich wollte euch das nur mal mitteilen was ich da eben gehört hab...

    für sonderrechte bräuchte man übrigens keine spezielle kennzeichnung , nur für wegerechte...

  15. #15
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    Zitat Zitat von HAIXMAN
    Das ist sowieso in jedem Bundesland anders geregelt!
    Erzähl mal: Was ist in welchem Bundesland anders geregelt?

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